A0192/21 Sperrungen von Straßenbahnstrecken und Buslinien nur nach Stadtratszustimmung bzw. Information

Der Stadtrat möge beschließen:Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Magdeburg einen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum gemäß § 558d BGB erarbeiten zu lassen.

07.10.21 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Sperrungen von Straßenbahnstrecken und Umleitungen von Buslinien mit einer Dauer von über 3 Monaten nur zu genehmigen, nachdem der Stadtrat zugestimmt hat. Hierfür ist dem Stadtrat, neben dem vorgesehenen Sperr- und Umleitungskonzept, auch eine alternative Variante zur Abstimmung zu stellen, welche die Aufrechterhaltung der normalen Linienführungen, z. B. unter Nutzung von Baugleisen, halbseitigen Sperrungen o. ä. enthält. Für beide Varianten sind gleichermaßen die zu erwartenden Bauzeiten, Baukosten, Kosten für Umleitungs- und Ersatzverkehre sowie entsprechende Begründungen vorzulegen. Wenn es keine Alternativvariante gibt, ist dies ausführlich zu begründen. Bei kurzfristigen Sperrungen und Umleitungen ist der Stadtrat zu informieren. Dies soll in jedem Fall passieren sobald die Unterlagen an die Landesbehörde zur Genehmigung verschickt werden. Um Überweisung in den StBV wird gebeten.

Begründung:

In letzter Zeit häufen sich die langzeitigen Sperrungen von Straßenbahnstrecken über das gebührende Maß:

 Ernst-Reuter-Allee im Bereich Hauptbahnhof von April 2017 bis August 2020 (knapp 3 ½ Jahre)

 Breiter Weg Nordabschnitt von Juli 2019 bis Oktober 2019 (3 ½ Monate)

 Große Diesdorfer Straße zwischen Damaschkeplatz und Westring (seit August 2020)  Schönebecker Straße - Sternstraße zwischen Warschauer Straße und Hasselbachplatz (seit Dezember 2020)

 Strecke zu IKEA (seit Juni 2021, angekündigt für ca. vier Jahre)

 Jede dieser Sperrungen brachte bzw. bringt erhebliche Nachteile für Fahrgäste mit zusätzlichen Umstiegen und Fahrzeitverlängerungen.

Gleichzeitig wird aber auch gezeigt, dass es möglich ist, sehr komplexe Baumaßnahmen unter weitgehender Aufrechterhaltung des Straßenbahnverkehrs durchzuführen, wenn es sich um eine Strecke zu einem Betriebshof handelt:

 Schönebecker Straße zwischen Warschauer Straße und Budenbergstraße (2019 bis 2020)

 Neubaustrecke Rothensee (Beginn 2021): Ankündigung auf MVB-Homepage, dass Linie 10 immer rollen muss und nur für den Ein- und Ausbau von Bauweichen der Straßenbahnverkehr tageweise eingestellt wird (Quelle: www.mvbnet.de/aktuelles/rothensee/)

Dies legt die Vermutung nahe, dass bei der Konzeption von Baustellen die Unternehmensinteressen der MVB deutlich größeres Gewicht haben als die Interessen der Fahrgäste. Da dies nicht akzeptabel wäre, muss bei großen Sperrungen die Entscheidung beim Stadtrat liegen.

 

Madeleine Linke                    Olaf Meister
Fraktionsvorsitzende              Fraktionsvorsitzender
Fraktion Grüne/future!            Fraktion Grüne/future!

ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp

Vorläufiges Ergebnis:

Stadtrat 11.10.2021: in die Ausschüsse verwiesen

Wiedervorlage:

Stadtrat 27.01.2022: vertagt
Stadtrat 31.01.2022

Ergebnis:

Stadtrat 31.01.2022: zurückgestellt

Kategorie

Antrag | Stellungnahme | Verkehr | Vorläufiges Ergebnis!