15.04.25 –
Das Nutzungskonzept für den Domplatz wird unter Punkt 3.) f. wie folgt ergänzt: „Andere Veranstaltungen mit zu erwartend außerordentlich hoher Beteiligung und/oder besonderem öffentlichen Interesse, im Umfang von nicht mehr als 12 Stunden, sind zulässig.“... mehr
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