A0001/20: Straßennamenschilder für Sehbehinderte

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach und nach zusätzliche Straßennamenschilder für Sehbehinderte an den bestehenden Straßenschildmasten als ertastbare Straßennamen anzubringen Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach und nach zusätzliche Straßennamenschilder für Sehbehinderte an den bestehenden Straßenschildmasten als ertastbare Straßennamen anzubringen.

15.01.20 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach und nach zusätzliche Straßennamenschilder für Sehbehinderte an den bestehenden Straßenschildmasten als ertastbare Straßennamen anzubringen.

Um Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (StBV), Familie und Gleichstellung (FuG), kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten (KRB) wird gebeten.

Begründung:

Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht.

Es soll bewusst auf die Blindenschrift verzichtet werden, da nur wenige der Betroffenen die Brailleschrift beherrschen. Gerade für ortsfremde Personen ist das Navigieren durch die Straßen so einfacher.

Die Stadt Wedel in Schleswig-Holstein ist die erste Stadt in Deutschland, die solche Schilder (Meldung im Spiegel) einführt. Es wäre schön, wenn wir als Landeshauptstadt mit Vorreiter wären.

Madeleine Linke, Fraktionsvorsitzende

Olaf Meister, Fraktionsvorsitzender

Stephan Bublitz, Stadtrat

Vorläufiges Ergebnis:

27.01.2020 Stadtratssitzung
Ausschussüberweisung

Wiedervorlage:

Stellungnahme S0070/20

Ergebnis:

Kategorie

Antrag | Integration | Soziales | Stellungnahme | Vorläufiges Ergebnis!