F0280/21 Anfrage: Klimarelevanz

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04.11.21 – von Urs Liebau –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


die LH Magdeburg hat mit der DS0199/20 beschlossen, bis zum Jahr 2035 CO2-neutral zu werden und so bundesweit eine ambitionierte Rolle im Klimaschutz einzunehmen. Teil des Beschlusses war eine Überprüfung aller Entscheidungen des Stadtrats in Bezug auf ihre Klimarelevanz.


Deswegen frage ich:
1. In der Begründung für das Fehlen von Klimarelevanzprüfung in der Stellungahme S0381/21 wurde teilweise die Argumentation einer „Finanzdrucksache“ angeführt. Bitte erläutern sie den rechtlichen Unterschied gegenüber „normalen“ Drucksachen. Warum sollte der Inhalt einer „Finanzdrucksache“ nicht auf seine Klimarelevanz geprüft werden?
2. Wie begründen sie, dass Sie eine Dienstanweisung ausgeben (Dienstanweisung B31 01 vom 18.5.2021), nach der keine Klimarelevanzprüfung für manche Drucksacken notwendig ist?
3. Ab welchem Zeitpunkt kann mit einer Vorprüfung (8 Fragen der Klimarelevanzprüfung) für alle Drucksachen gerechnet werden?


Es wird um eine mündliche und schriftliche Antwort gebeten.


Urs Liebau
Stadtrat

ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp

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Anfragen | Klimaschutz | Stellungnahme | Verwaltung