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22.11.18 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Den gemäß § 18 ff der Hauptsatzung gebildeten Ortschaftsräten werden eigene Budgets in Höhe von 5.000,- € zur Verfügung gestellt, mit denen unabhängig von anderweitigen Veranschlagungen im Haushalt freiwillige Aufgaben im Interesse der jeweiligen Ortschaft bestritten werden können.
Zur Finanzierung der damit einhergehenden Ausgabeerhöhung um 15 T€ werden Einnahmen aus Mehrerträgen verbundener Unternehmen in gleicher Höhe veranschlagt.
Begründung: erfolgt mündlich!
Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender
Vorläufiges Ergebnis: |
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Wiedervorlage: |
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Ergebnis: | abgelehnt |
Kategorie
Abgelehnt! | Antrag | Haushalt