Der Stadtrat möge beschließen: Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, entsprechend dem Beschluss (Beschluss-Nr. 4131-050(VII)22) zu A0111/22 „Strukturelle Radverkehrsförderung bis 2030“ vom 13.06.2022 im Stellenplan neben den beiden im Amt 61 (Stadtplanungsamt) angeführten Planer*innenstellen die Position des/der Fuß- und Radverkehrsbeauftragten (m/w/d) einzustellen. Sie wird weiterhin gebeten, den/die Beauftragte(n) des Stadtrates ihr direkt zuzuordnen. Der/Die Beauftragte unterstützt die Oberbürgermeisterin bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen im Fuß- und Radverkehr. Er/Sie ist Ansprechpartner*in für Bürger*innen und Verwaltung zu allen Fragestellungen des Fuß- und Radverkehrs.
12.12.22 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, entsprechend dem Beschluss (Beschluss-Nr.
4131-050(VII)22) zu A0111/22 „Strukturelle Radverkehrsförderung bis 2030“ vom 13.06.2022
im Stellenplan neben den beiden im Amt 61 (Stadtplanungsamt) angeführten
Planer*innenstellen die Position des/der Fuß- und Radverkehrsbeauftragten (m/w/d)
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