A0099/09: Grundsatzbeschluss zum Ersatzneubau der Friedhofskapelle Salbke

Der Stadtrat beauftragt in Anwendung § 6 (2) Eigenbetriebsgesetz die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg (SFM) einen Ersatzneubau für die wegen akuter Baufälligkeit abgerissene Kapelle des Friedhofes Salbke zu konzipieren. Die Konzeption soll dergestalt...

27.05.09 – von Alfred Westphal –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Stadtrat beauftragt in Anwendung § 6 (2) Eigenbetriebsgesetz die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg (SFM) einen Ersatzneubau für die wegen akuter Baufälligkeit abgerissene Kapelle des Friedhofes Salbke zu konzipieren.

Die Konzeption soll dergestalt erfolgen, dass eingelagerte Bauteile der abgerissenen Kapelle, wie insbesondere die Fenster derselben eine Wiederverwendung im Ersatzneubau finden.

Die Grundfläche dieses Ersatzneubaus soll sich an einer heutigen Bedürfnissen entsprechenden Größe orientieren.

Der Stadtrat setzt eine Gesamtkostenhöhe für den Ersatzneubau von maximal 198.000,- € fest. Das Vorhaben ist in die mittelfristige Investitionsplanung des Eigenbetriebes, beginnend mit dem Wirtschaftsplan 2010 einzustellen.



Begründung:

Vor einigen Wochen musste die alte Salbker Friedhofskapelle aus bauordnungsrechtlichen (Sicherheits-) Gründen abgerissen werden. Untersuchungen für einen Wiederaufbau oder einen adäquaten Neubau wurden durchgeführt und die Ergebnisse im Betriebsausschuss diskutiert.

Auch Ersatzlösungen wurden angesprochen. Bislang steht jedoch eine Entscheidung zu einem Ersatzneubau aus. Die Einwohner Salbkes wollen, als vor jahren eingemeindete Ortschaft mit anderen in der Stadt gleichgestellt sein. Ein Friedhof in der Stadt, der keine Kapelle - gleich welcher Art hat – ist uns nicht bekannt.

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung in den Fachausschüssen  geändert beschlossen

 

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