A0078/07: Windelsack-Service

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen „Windelsack-Service" bei der turnusmäßigen Restmüllabfuhr des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes einzuführen. Der „Windelsack" dient der Entsorgung von benutzten Windeln für Kleinkinder (bis zu einem Alter von zwei Jahren) und für Pflegefälle (Inkontinenz). Es ist zu prüfen, in welchem Verhältnis die dafür entstehenden Kosten... 

10.05.07 – von Alfred Westphal –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen „Windelsack-Service" bei der turnusmäßigen Restmüllabfuhr des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes einzuführen.

Der „Windelsack" dient der Entsorgung von benutzten Windeln für Kleinkinder (bis zu einem Alter von zwei Jahren) und für Pflegefälle (Inkontinenz).

Es ist zu prüfen, in welchem Verhältnis die dafür entstehenden Kosten auf die Betroffenen (in Form einer Gebühr für den Windelsack) und/oder alle Bürger/innen (in Form einer erhöhten Grundgebühr) umgelegt werden können.

Um Überweisung des Antrages in die Ausschüsse F/G, GeSo und BA SAB wird gebeten.



Begründung:

Windeln gehören zum Restmüll. Der Anfall des Windelrestmülls ist bei Familien mit Kindern, die Windeln benötigen, und auch bei denen, die Pflegefälle zu betreuen haben, recht groß und kostenintensiv. Das Projekt „Windelsack" wird in einigen Städten in der Form praktiziert, dass ein speziell gekennzeichneter Plastiksack zu den Terminen der Restmüllabfuhr an die Straße gestellt wird und von der Müllabfuhr mitgenommen wird.

Dieser Service entlastet die Restmülltonnen, denn: die Windelsäcke werden bei der Abfuhr in einem speziell nummerierten Müllbehälter gewogen und die Kosten fließen in die von allen zu zahlende Grundgebühr ein bzw. werden aufgeteilt. Wem der monatliche Abfuhrintervall zu lang ist, kann die Windelsäcke auch an den Wertstoff-Sammelstellen abgeben.

Für den Windelsack-Service entstehen Kosten, die in einem angemessenen Verhältnis auf die Betroffenen und die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt verteilt werden können.

Bei der Beantragung der Windelsäcke ist bei Kindern die Geburtsurkunde und bei Pflegefällen ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Windelsäcke können gebührenfrei oder auch für ein geringes Entgeld in den Bürgerbüros angeboten werden.

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse zur Beratung

Wiedervorlage:

06.09.2007

Ergebnis:

nach Behandlung in den Fachausschüssen vom Einbringer zurückgezogen

 

Kategorie

Antrag | Soziales | Umwelt | Zurückgezogen!