A0045/07: Telefonischer Service der Stadtverwaltung

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass die telefonische Erreichbarkeit der Stadtverwaltung für Bürger und Investoren jederzeit gegeben ist. In der Stadtverwaltung Anrufenden muss es möglich sein, ihr Anliegen mitzuteilen oder Auskunft zu erhalten, auch wenn der betreffende Mitarbeiter nicht an seinem Platze ist. Deshalb wird der Oberbürgermeister gebeten, zu...

28.02.07 – von Alfred Westphal –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass die telefonische Erreichbarkeit der Stadtverwaltung für Bürger und Investoren jederzeit gegeben ist.

In der Stadtverwaltung Anrufenden muss es möglich sein, ihr Anliegen mitzuteilen oder Auskunft zu erhalten, auch wenn der betreffende Mitarbeiter nicht an seinem Platze ist.

Deshalb wird der Oberbürgermeister gebeten, zu gewährleisten, dass bei Abwesenheit eines Mitarbeiters Telefonanrufe entweder auf einen anderen Apparat oder die mailbox umgeleitet werden.


Begründung:
In Bezug auf telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter lässt der Service der Stadtverwaltung noch viele Wünsche offen. Anders, als in vielen Stadt- oder Kreisverwaltungen, laufen Anrufe bei der Magdeburger Stadtverwaltung dann ins Leere, wenn der Angerufene nicht am Platze ist. Ruf-Weiterleitungen oder Anrufbeantworter sind leider bisher die Ausnahme.

Doch Erreichbarkeit gehört zum Grundservice einer kundenfreundlichen Stadtverwaltung und sollte dringend auf einen zeitgemäßen Standard gebracht werden.

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

ohne Beratung in den Ausschüssen angenommen

 

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Verwaltung