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21.02.07 –
"Halbtagsplätze in Kindereinrichtungen sind knapp und im gesamten Stadtgebiet kaum zu bekommen", so Thorsten Giefers, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
"Diese Feststellung trifft leider auf viele Kindereinrichtungen zu. Eigentlich müßte es genügend Plätze bei den Kitas in freier Trägerschaft geben, aber es gibt einen ganz einfachen Grund für diese Tatsache, nämlich, dass der Träger für Ganztagsplätze mehr Geld von der Stadt bekommt als für Halbtagsplätze und die Erzieherinnen eine bessere Auslastung und damit Arbeitsstunden haben".
"Von der Situation fehlender Halbtagsplätze sind insbesondere alle ALG-II-Empfänger betroffen, aber auch alle Familien, in denen nur ein Elternteil arbeitet", so der grüne Sozialpolitiker. Denn diese haben, aufgrund fehlenden Berufstätigkeit, keinen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Ein solcher bleibt Eltern vorbehalten, die beide voll berufstätig sind. Das macht vor allem ALG-II-Empfänger zu Verlierern im doppelten Sinn, denn ein Ganztagsplatz steht ihnen nicht zu und ein ihnen zustehender Halbtagsplatz ist nicht zu bekommen.
In bestimmten Wohngebieten, wie z.B. Stadtfeld-Ost und -West, Sudenburg, Altstadt und Reform stehen derzeit keine verfügbaren Plätze für ALG-II-Empfänger in Wohnortnähe zur Verfügung.
"Das führt zwangsläufig dazu, dass Kinder von ALG-II-Empfänger in diesen Wohngebieten keine Möglichkeit erhalten, in den Kindereinrichtungen an den so notwendigen Beschäftigungen teilzuhaben und vom gesellschaftlichen Leben in dieser Form ausgeschlossen sind", ist sich Giefers sicher. Immerhin lebt allein jedes dritte Kind in Magdeburg in einer Familie mit ALG-II-Bezug. "Nicht nur, dass tausende Kinder in Armut leben müssen * jetzt werden sie auch noch bei der Kita-Platzvergabe an den Rand der Gesellschaft gedrängt", so der grüne Stadtrat.
Thorsten Giefers sieht nur eine Lösung: "Eine Abstimmung zwischen den Trägern und der Stadt wäre dringend notwendig, um offen über diesen Missstand zu diskutieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Die Stadt ist hier in der Pflicht, sozialplanerisch tätig zu werden und eine Kapazitätsplanung für die Träger anzustreben, die keine Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsgruppen heraufbeschwört".
"Nur so lässt sich die Benachteiligung von ALG-II-Empfängern mit allen Folgen für die Kinder auf nachhaltige Sicht abschaffen", ist Giefers überzeugt.
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