PM 19: Magdeburger Bündnisgrüne führen Diskussion über Einführung weiterer Ortschaftsräte

Die bündnisgrüne Ratsfraktion hat sich Anfang Oktober mit einem Schreiben an die Arbeitsgruppen der Gemeinwesenarbeit und Bürgervereine gewandt und die Frage aufgeworfen, ob Interesse und Bedarf an der Einführung weiterer Ortschaftsräte besteht. Deren Einführung ist gemäß § 86 der Gemeindeordnungdes Landes Sachsen-Anhalt gesetzlich geregelt.

28.10.11 –

Die bündnisgrüne Ratsfraktion hat sich Anfang Oktober mit einem Schreiben an die Arbeitsgruppen der Gemeinwesenarbeit und Bürgervereine gewandt und die Frage aufgeworfen, ob Interesse und Bedarf an der Einführung weiterer Ortschaftsräte besteht. Deren Einführung ist gemäß § 86 der Gemeindeordnungdes Landes Sachsen-Anhalt gesetzlich geregelt.

Derzeit bestehen Ortschaftsräte für die ab 1994 eingemeindeten Stadtteile Beyendorf-Sohlen, Pechau und Randau-Calenberge. Sie werden parallel zur Stadtratswahl direkt von der Bevölkerung der jeweiligen Stadtteile gewählt. Alle vorhergehend eingemeindeten Stadtteile verfügen nicht über ein solches Gremium.

Die Landesregierung denkt derzeit darüber nach, die Rechte der Ortschaftsräte noch auszuweiten und ihre Position zu stärken. Dies sollte Anlass sein darüber nachzudenken, ob solche Gremien auch für Magdeburg eine Bereicherung sein können und für welche Stadtteile dies ggf. sinnvoll wäre, so Olaf Meister, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ortschaftsräte können nach Ansicht der Grünen ein Mittel sein, die kommunalpolitische Arbeit auf Stadtteilebene zu fördern. Entscheidungen, die lediglich die örtliche Situation betreffen, können verbindlich von einem demokratisch legitimierten Gremium auch vor Ort getroffen werden.

Ortsräte und Ortsbürgermeister werden zu selbstverständlichen Ansprechpartnern im Stadtteil. Die Identifikation der Menschen mit ihrem Stadtteil wird durchein eigenes Gremium, welches speziell die örtlichen Angelegenheiten diskutiert und zum Teil auch entscheidet, gestärkt. Die nach der Gemeindeordnung bestehenden Rechte, wie Antrags-, Anhörungs- und Teilnahmerechte der Ortschaftsräte führen zu einer besseren Einbindung in die Entscheidungsabläufe der Stadtverwaltung und des Stadtrates.

Da Parteien auf dieser lokalen Ebene eine eher untergeordnete Rolle spielen, gelingt es in Ortschaftsräten auch abseits von Parteien stehende Menschen in verantwortliche Funktionen einzubinden. Wenn man die Arbeit der drei bestehenden Ortschaftsräte betrachtet und die Intensität mit der dort vor Ort die örtlichen Probleme angegangen werden und auch zur Kenntnis nimmt, wie die jeweiligen Ortsbürgermeister sich für ihren Stadtteil im Stadtrat und der Öffentlichkeit Gehör verschaffen, scheint es naheliegend eine positive Bilanz zu ziehen. Es bleibt dann die Frage, ob so etwas nicht auch bei vor 1994 eingemeindeten Orten sinnvoll sein kann.

Einer flächendeckenden Einführung solcher Gremien in Magdeburg stehen jedoch auch die Grünen kritisch gegenüber. Abgesehen von juristischen Beschränkungen, die eine Einrichtung eher in den abgegrenzten äußeren Stadtteilen möglich macht, ist so ein Gremium ist nur dann sinnvoll, wenn es die Menschen und vor allem die Aktiven vor Ort auch wollen und bereit sind, es mit Leben zu füllen. Zwangsbeglückung ist nicht unser Anliegen.

Wir haben uns als Ratsfraktion daher an die Aktiven vor Ort gewandt und um ihre Meinung gebeten und zugleich Gespräche angeboten, um die Möglichkeitenzu erläutern, aber auch in den Erfahrungsaustausch einzutreten. Sollte sich in einigen Stadtteilen eine positive Einschätzung und Mehrheiten für diese Variante ergeben, so könnten wir uns die Durchführung einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung vorstellen, um das Für und Wider auch über die Parteigrenzen hinweg zu erörtern.

Die bestehenden Ortschaftsräte der Stadtteile Beyendorf-Sohlen, Pechau und Randau-Calenberge sprechen eine deutliche Sprache und könnten Vorbild seinfür weitere diesbezüglichen Aktivitäten in anderen Stadtteilen.

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Bürgerrechte | Demokratie | Presse