F0261/12: Losverfahren bei Grundschulen

Im Gebiet des Modellprojekts zur Aufhebung der Schulbezirke kam es an einer Grundschule zunächst zu einem Losverfahren. Dies widerspricht der Empfehlung des Stadtrates (Beschluss-Nr.1381-50(V)12 vom 05.07.2012) wonach im Falle, dass mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen vorrangig...

18.01.13 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Gebiet des Modellprojekts zur Aufhebung der Schulbezirke kam es an einer Grundschule zunächst zu einem Losverfahren. Dies widerspricht der Empfehlung des Stadtrates (Beschluss-Nr.1381-50(V)12 vom 05.07.2012) wonach im Falle, dass mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen vorrangig als sachgerechtes Auswahlkriterium die Länge des Schulweges zur Anwendung kommen soll.

Seitens der Stadtverwaltung war signalisiert worden, dass entsprechend dieser Empfehlung verfahren werden soll. Im konkreten Fall stehen zwischenzeitlich ausreichend Plätze zur Verfügung, so dass das Losverfahren folgenlos bleibt. Die Frage bedarf jedoch einer grundsätzlichen Klärung.
Soweit man im Ergebnis des Modelprojekts zu einer Ausweitung auf andere Gebiete der Stadt käme, würde eine Losentscheidung zu erheblichen Ungerechtigkeiten führen. Die Möglichkeit der Entscheidung nach sachgerechten Kriterien ist daher von besonderer Bedeutung.

Daher wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wieso wurde nicht eine Entscheidung nach dem Kriterium der Schulweglänge getroffen, sondern ein Losentscheid herbeigeführt?

2. Besteht seitens der Stadtverwaltung Bereitschaft, im Falle, dass es zukünftig wieder einer solchen Entscheidung bedarf, diese zunächst nach dem Kriterium der Schulweglänge zu treffen?

Um ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.

 

Gunter Schindehütte                Olaf Meister                         Carola Schumann
Fraktion CDU/BfM                    Bündnis 90/Die Grünen         FDP

 

Stellungnahme der Verwaltung S0021/13

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