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19.09.19 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Landtag wird derzeit ein Gesetzentwurf beraten, mit dem die Personenzusammenschlüsse alten Rechts in Sachsen-Anhalt aufgelöst werden sollen. Das Vermögen soll danach auf die jeweilige Gemeinde übergehen.
Vor diesem Hintergrund frage ich an:
1. Welche Grundstücke sowie sonstige Rechte und Ansprüche würden danach an die Landeshauptstadt fallen?
2. In der Vergangenheit hat die Stadt im Zuge ihrer gesetzlichen Vertretungsbefugnis Rechtsgeschäfte, insbesondere Grundstücksverkäufe, für solche Personenzusammenschlüsse vorgenommen. Die eingenommen Geldbeträge wurden verwahrt und dürften nun ggf. ebenfalls an die Stadt fallen. Um welche Summe handelt es sich?
Um ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.
Olaf Meister
Stadtrat
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0439/19
Kategorie
Anfragen | Haushalt | Stellungnahme | Wohnen