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17.09.19 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Landeshauptstadt Magdeburg weist rund 24 Hundeauslaufwiesen auf ihrer Internetseite aus. Ebenfalls wird sich auf die Grünanlagensatzung bezogen. Hundeauslaufwiesen sind eine tolle Freizeitfläche für Hundehalter*innen gerade mit Junghunden. Diese sind unverzichtbar für eine artgerechte Haltung von Hunden und sind grundsätzlich und ausdrücklich zu befürworten.
Häufig bestehen jedoch Anforderungen der Hundebesitzer*innen, die nicht erfüllt werden oder es gibt Konflikte beispielsweise zwischen Fußgänger*innen und Hundebesitzer*innen oder Fahrradfahrer*innen und Hundebesitzer*innen, da Tiere sich unerwünscht Menschen nähern oder aber vor das Fahrrad laufen.
Um diese Probleme zu erörtern und sich eine Meinung über den aktuellen Zustand der Hundeauslaufwiesen zu bilden, frage ich:
1. Wie viele der bestehenden Hundeauslaufwiesen sind vollständig oder teilweise (bitte unter Angabe des Ausmaßes) eingezäunt?
2. Wie sind die bestehenden Hundeauslaufwiesen in puncto Schatten, Sitzbänke, Mülleimer, Hundekotbeutelspender etc. ausgestattet?
3. In wie vielen Gewässern der Landeshauptstadt ist nach § 3 (5) Punkt 7. das Baden lassen von Tieren erlaubt und welche sind dies genau?
4. Wie wird in Magdeburg die Leinenpflicht nach § 3 (5) Punkt 7. kontrolliert und wie viele aufgenommene Verstöße gab es im Jahr 2018?
Um eine schriftliche Antwort wird gebeten.
Madeleine Linke
Stadträtin
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0418/19
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