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20.09.12 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der letzten Sitzung des Stadtrates am 06.09.2012 gab es bei den unterzeichnenden Fraktionen Irritationen in Bezug auf die Verwendung der Begrifflichkeit von Änderungs- bzw. Ergänzungsanträgen seitens des SR-Vorstandes. Konkret geht es um TOP 7.1. - Behandlung der Bekanntmachungssatzung (DS0154/12).
Diese Unterscheidung führte bei der Behandlung der genannten Drucksache dazu, dass zunächst über die Drucksache und dann erst über den (KRB-)Antrag zur Drucksache abgestimmt wurde, weil der Antrag aus Sicht des Vorstandes „nur“ eine Ergänzung war und damit keine Änderung der Vorlage zur Folge hat.
Der Geschäftsordnung des Stadtrates der LHM in der Fassung des Beschlusses des Stadtrates vom 08.10.2009 ist in § 10 Absatz 4 zu entnehmen, dass während der SR-Beratung nur Sachanträge, insbesondere Änderungsanträge und Anträge zur Geschäftsordnung zulässig sind. Gemäß § 13 Absatz 1 ist nach Abschluss der Beratung zunächst über die Sachanträge, sodann über den Verhandlungsgegenstand selbst abzustimmen.
Wir fragen daher an:
Um schriftliche Beantwortung der Anfragen wird ausdrücklich gebeten.
Wolfgang Wähnelt Hans-Jörg Schuster
Bündnis 90/Die Grünen FDP-Ratsfraktion
Stellungnahme der Verwaltung S0279/12
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