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25.06.19 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aus der Diskussion in der Stadtratssitzung vom 13.06.19 ist Ihnen bekannt, dass entlang des Schanzenweges auf beiden Seiten der Straße weder ein sicherer Radweg noch durchgängig ein gefahrlos zu nutzender Gehweg vorhanden ist.
Gemäß Radverkehrskonzeption 2004-2012 wird den Verbindungen zwischen den Stadtteilen ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Verbindung aus Sudenburg über Brenneckestraße, Salbker Straße und den Schanzenweg in den Bereich Buckau / Fermersleben ist weitgehend fertiggestellt. Neben dem in der Vorbereitung befindlichen Lückenschluss auf der Nordseite der Brenneckestraße zwischen Blankenburger und Halberstädter Straße, und dem kurzen Teilstück der Salbker Straße zwischen Leipziger und Dodendorfer Straße steht nur noch der Schanzenweg aus. Erwähnen möchte ich noch, dass der Schanzenweg auch Teil der stark frequentierten Radverkehrsverbindung Lemsdorf über Kirschweg und Schilfbreite nach Buckau/Fermersleben, bis zum Elberadweg, ist.
Die Herstellung sicherer Radverkehrsanlagen an dem 850 m lange Schanzenweg mit der S-Bahnstation ‚SKET Industriepark‘ ist vordringlich, da diese Hauptverkehrsstraße auch viel KFZ-Verkehr bündelt.
In der „Zwischenbilanz zur Umsetzung der Radverkehrskonzeption in der Landeshauptstadt Magdeburg 2004-2012“ - vorgelegt zur Stadtratssitzung am 27.01.2011 - heißt es auf Seite 10 „Schwerpunkte bilden hier bspw. der Neubau straßenbegleitender Radverkehrsanlagen entlang der Großen Diesdorfer Straße …. und des Schanzenweges.“ In der Radverkehrskonzeption 2004 – 2012 war der Schanzenweg unter ‚Mittelfristige Maßnahmen‘, Nr. 31 aufgeführt und sollte gemäß Stadtratsbeschluss bis 2009 realisiert sein.
Ich frage Sie deshalb:
Wie beurteilen Sie die Sicherheit und den Komfort des Schanzenweges für Radfahrende und Fußgänger*innen?
Welche Bedeutung messen Sie dem Radverkehr bei der im ISEK erwähnten Grünverbindung zwischen den ehemaligen Befestigungsanlagen ‚Fort I‘, Zwischenwerk I a, ‚Fort II‘ und Zwischenwerk I b bei?
Welchen Planungsstand gibt es am Schanzenweg? Welche Gehwegbreite und welche Breite der Radverkehrsanlage werden hier vorgesehen?
Wird die ERA 2010 Grundlage der Planung sein oder werden die Radwegbreiten im Vorgriff auf die in der Überarbeitung befindlichen ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ angesetzt?
Angesichts der Standortentscheidung für den Neubau der zweiten Buckauer Grundschule stelle ich die Frage, ob der Platzbedarf für sicheren Fuß- und Radverkehr nördlich (private Grundstückseigentümer) oder südlich (KGA ‚Fort I‘ des Kfz-Straßenraums befriedigt wird?
Sehen Sie die Chance, die notwendigen Maßnahmen für den Radverkehr im Abschnitt Schanzenweg ohne Planfeststellungsverfahren zu realisieren?
Gibt es schon Vorstellungen wie man mit der eingeschränkten Breite der beiden östlichen älteren Eisenbahnbrücken umgehen will? Sind sie möglicherweise Teil eines mit der Deutschen Bahn abgestimmten langfristigen Investitionsplans?
Gibt es Chancen einer attraktiven Bike&Ride-Station am S-Bahnhof ‚SKET-Industriepark‘? (Im Bereich der nördlichen Bushaltestelle könnte man unter der neuen Brücke regengeschützte Radabstellanlagen schaffen, da dort der Gehwegbereich 7 Meter breit ist.)
Welche Hinderungsgründe gibt es, die Maßnahme in Angriff zu nehmen. Wann rechnen Sie mit der Realisierung des Abschnitts?
Ich bitte um kurze mündliche Informationen und eine ausführliche schriftliche Beantwortung.
Jürgen Canehl
Bündnis 90/Die Grünen
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0369/19
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