F0171/12: Wärmeliefervertrag

Ausgehend von der Diskussion zum Energiebericht 2011 (Information - I0093/12) in der Sitzung des Umweltausschusses am 04.09.2012 haben wir folgende Fragen: Wie ist im Wärmeliefervertrag die Umsetzung der Anforderung der EnEV 2009 und der EEWärmeG geregelt, wenn es im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen zu einer wesentlichen Änderung der bestehenden Wärmeerzeugungsanlage kommt? Wie erfolgt zu diesem Zweck...

05.09.12 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ausgehend von der Diskussion zum Energiebericht 2011 (Information - I0093/12) in der Sitzung des Umweltausschusses am 04.09.2012 haben wir folgende Fragen:

1. Wie ist im Wärmeliefervertrag die Umsetzung der Anforderung der EnEV 2009 und der EEWärmeG geregelt, wenn es im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen zu einer wesentlichen Änderung der bestehenden Wärmeerzeugungsanlage kommt? Wie erfolgt zu diesem Zweck die vertragliche Preisgestaltung im Rahmen der bestehenden Preisgleitklausel?
(Hinweis: Die Frage bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Liegenschaften, die durch
Fernwärme versorgt werden.)

2. Wie groß waren die Mengen der Energieträger in den Jahren 2009 bis 2011 in KWh/a:
- Fernwärme
(Wie groß ist der Anteil aus dem Müllheizkraftwerk an Wärmeleistung in KWh/a)
- Erdgas H
- Heizöl EL
- Bio Erdgas H ?

3. Wie lautet die Preisgleitungsformel des bestehenden Wärmeliefervertrages und welche Preisindices bestimmen den Preis für die Energieträger:
- Erdgas H
- Heizöl EL
- Bio - Erdgas (Zertifiziert für die Nutzung in Biogas-BHKW oder zur Erfüllung der Anforderungen EEWärmeG)?

4. Wie hoch war der Stromverbrauch in KWh/a in den Jahren 2009 bis 2011?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Dr. Andreas Bock
Stadtrat

Stellungnahme der Verwaltung S0285/12

Kategorie

Anfragen | Energie | Umwelt