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16.05.19 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Stellungnahme S0121/19 erklärt die Stadtverwaltung, dass die Einrichtung von Temposchwellen um den Hasselbachplatz nicht möglich sei, weil dadurch die Lautstärke erhöht würde sowie PKW geschädigt werden könnten. Jedoch bleiben Sie dazu einen glaubhaften Beweis schuldig.
Ich frage Sie deswegen:
1. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen Ihnen vor, die Ihre Aussage zu erwartenden Lärmemissionserhöhungen stützen? In welchem Ausmaß (quantitativ in dB) sind diese zu erwarten?
2. Aufgrund welcher Richtlinie sind Sie zu der Einschätzung gekommen, dass Bremsschwellen nur bis 70Kfz/Spitzenstunde eingesetzt werden sollen?
3. Was ist Ihre Quelle für die in der Stellungnahme referenzierten betitelten aber nicht näher ausgeführten Forschungsergebnisse?
4. Wieso haben Sie diese nicht in der Stellungnahme referenziert?
5. Bis zu welchen Verkehrsstärken in der Spitzenstunde lassen sich die folgend benannten Berliner Kissen einbauen? Leider waren den Herstellerseiten keine Angaben dazu zu entnehmen.
http://www.ph-gummi.de/produkte/verkehrssicherheitsprodukte-vsp/berliner-kissen-typ-euronorm
https://www.moravia.de/berliner-kissen.htm
https://www.verkehrstechnik-center.de/downloads/09-2765du---1.2.1-berlijns-kussen-1.pdf
Falls Sie Erkundigungen bei den Herstellern einholen ist dies dem Stadtrat mit zu dokumentieren.
6. Wurden Berliner Kissen in der Stellungnahme mit betrachtet?
Es wird um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Antwort gebeten.
Tom Assmann
Stadtrat
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0285/19
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Anfragen | Stellungnahme | Umwelt | Verkehr