F0135/15: Abbruch der ehemaligen Hautklinik von Johannes Göderitz

Im Zuge der vom Kabinett bestätigten Investitionen für den Neubau des Herzzentrums soll das unter Denkmalschutz stehende 1928 von Johannes Göderitz erstellte Gebäude der ehemaligen Hautklinik an der Leipziger Straße (Haus 15, vgl. anliegendes Foto) möglicherweise abgebrochen werden. Damit würde nach den vor einigen Jahren erfolgten...

21.08.15 –

Universitätsklinik Magdeburg - HautklinikSehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Zuge der vom Kabinett bestätigten Investitionen für den Neubau des Herzzentrums soll das unter Denkmalschutz stehende 1928 von Johannes Göderitz erstellte Gebäude der ehemaligen Hautklinik an der Leipziger Straße (Haus 15, vgl. anliegendes Foto) möglicherweise abgebrochen werden.

Damit würde nach den vor einigen Jahren erfolgten Abbrüchen auf dem Schlachthofgelände und der möglicherweise demnächst ungenutzten Hermann-Gieseler-Halle ein weiteres Objekt des „Neuen Bauens“ in Magdeburg verloren gehen.

Bekanntlich ergibt sich aus § 1 Abs. 2 DenkmSchG LSA, das Eigentümer von Kulturdenkmälern die besondere Pflicht haben, die ihnen gehörenden oder von ihnen genutzten Kulturdenkmäler zu erhalten. Zweifelsfrei kann das intakte Gebäude für Klinikzwecke weiter genutzt werden. Im gesamten Klinikgelände gibt es genügend Freiflächen für notwendige Neubauten. Durch Umorganisation kann die Nähe zur Zentralen Notaufnahme sichergestellt werden.

Ich frage Sie deshalb:

  1. Inwieweit und wann wurden die Landeshauptstadt in die Planungen erstmals einbezogen? Seit wann wissen Sie von dem geplanten Abbruch?
  1. Wurde die Stadtverwaltung in die Variantenuntersuchungen einbezogen? Hat die drohende Denkmalzerstörung dabei eine Rolle gespielt?
  1. Halten Sie es für passend, dass zu einem Zeitpunkt, wo mit den Vorbereitungen der 2019 stattfindenden Jubiläumsfeierlichkeiten des Bauhauses (Initiative „Land der Moderne“) eins der prägenden Bauwerke des „Neuen Bauens“ in der Landeshauptstadt abgebrochen werden soll?
  1. Sind Sie bereit, mit der Klinikleitung, speziell dem ärztlichen Direktor, Herrn Jan L. Hülsemann mit Rücksicht auf das Baudenkmal weitere Standortvarianten zu besprechen?

 

Jürgen Canehl
Stadtrat  

 

Antwort des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Trümper:
In seiner Beantwortung verweist der Oberbürgermeister darauf, dass in Verfahren zu Landesbauten die Stadt Magdeburg lediglich Stellungnahmengeber sei die Entscheidung jedoch in diesem Fall beim Landesverwaltungsamt liegt. Er informiert, sich den entsprechenden Vorgang des Dezernates für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr angesehen zu haben. Hierzu wurde eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Aus der Stellungnahme war zu ersehen, dass seitens des Landesverwaltungsamtes sehr konkrete Fragen, was alles zu prüfen ist, vorgegeben wurden. Er stellt fest, dass die Stellungnahme sehr sachkundig erarbeitet wurde. Die dargelegten Varianten werden jetzt geprüft und es muss von den Antragstellern vorgelegt werden, ob diese Fragen erfüllt sind.

Herr Dr. Trümper informiert über die Aussage der Stadt, in dem Verfahren keine detaillierte Bewertung vornehmen zu können, jedoch der Meinung zu sein, dass das Denkmal, so es möglich ist, erhalten bleiben soll.

Im Fall, dass medizinische Belange so überwiegend sind, möchte die Stadt jedoch nicht auf ein Herzzentrum in Magdeburg verzichten. Sollte keine Variante gefunden werden, die die Bedingungen der Mediziner erfüllt, ist aus Sicht der Stadt ein Abriss möglich. Insbesondere führt er aus, dass die Entscheidung hierüber genau abgewogen werden muss.

Im Weiteren legt er dar, dass es nur ganz wenige Standorte gibt, an denen das Herzzentrum errichtet werden kann und macht erläuternde Ausführungen zu den Standortfaktoren. Als ebenso wichtig sieht er die Frage, welche Entfernungen zu anderen diagnostischen Einrichtungen akzeptabel seien. Dies können jedoch nur die Mediziner und Denkmalschützer gemeinsam sachkundig bewerten.

Der Oberbürgermeister führt aus, dass die Thematik bereits deutschlandweit Kreise gezogen hat und inzwischen in ganz anderen Gremien diskutiert wird.

Abschließend informiert er über die Auffassung der Verwaltung, dass eine Entscheidung, das Herzzentrum in Magdeburg nicht zu bauen, schwereren Schaden für die medizinische Versorgung der Bevölkerung bedeuten würde, als das denkmalgeschützte Gebäude stehen zu lassen. Die erforderliche Abwägung hierüber wird durch das Landesverwaltungsamt vorgenommen.

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