Menü
01.06.18 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aufmerksame Bürger*innen der Stadt haben uns angeschrieben und um Unterstützung bei der Klärung des nachfolgenden Sachverhaltes gebeten. Auffallend ist aus ihrer Sicht, dass Firmenfahrzeuge (z.B. Baufahrzeuge, Paketdienstleister etc.) vom SOD keine Knöllchen bekommen, obwohl diese mitunter auch, ebenso wie Privat-PKW, ordnungswidrig auf Geh- und Radwegen parken.
Diese Vermutung soll angeblich auf Nachfrage der Bürger*innen von Seiten der Stadt bestätigt worden sein. Wenn dem so wäre, würde seitens der Stadt ja auch billigend in Kauf genommen, dass Geh- und Radwege durch Fahrzeuge, die da nicht hingehören, beschädigt werden und Passanten beim An- und Abfahren gefährdet werden.
Daher frage ich Sie:
Ist die Aussage der Bürger*innen zutreffend, dass die Stadt bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch den SOD gegenüber dem „wilden Parken“ von Firmenfahrzeugen insgesamt „ein Auge zudrückt“ und in Bezug auf Firmenfahrzeuge jedweder Art bewusst auf das Ausstellen von Knöllchen verzichtet?
Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Verfahrensweise und wer hat dies angewiesen?
Wenn nein, wieso hält sich Ihrer Ansicht nach der Eindruck des Wegschauens und Tolerierens des SOD gegenüber Ordnungswidrigkeiten von Firmenfahrzeugen dann so hartnäckig?
Warum installiert die Stadt an bestimmten, häufig zugeparkten Stellen in der Stadt (wie z.B. Fußweg Breiter Weg/Höhe Ulrichsplatz oder rund um das Alleecenter) nicht mehr automatische Polleranlagen, wie dies andere Städte in diesen Fällen auch tun?
Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.
Jürgen Canehl
Stadtrat
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0184/18
Kategorie