F0107/12: Stellplätze auf Grünlanlagen

Manche Investoren planen, Kfz-Stellplätze auf Flächen anzulegen, die als Grünfläche ausgewiesen sind. Zur Zulässigkeit derartiger Nutzungen gibt es ... 

01.06.12 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

manche Investoren planen, Kfz-Stellplätze auf Flächen anzulegen, die als Grünfläche ausgewiesen sind. Zur Zulässigkeit derartiger Nutzungen gibt es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen.

Aus diesem Grunde hätten wir gern gewusst: 

  1. Unter welcher Voraussetzung ist das Anlegen von Stellplätzen auch bei einer Ausweisung der Fläche als Grünfläche bauplanungsrechtlich zulässig?
  2. Welche Mindeststandards für die Begrünung von eigentlich als Grünfläche ausgewiesenen Grundstücken gelten bei deren Nutzung als Stellplatzflächen (Anzahl zu pflanzender Großbäume je Stellplatz / je qm Stellplatzfläche etc.)?
  3. Welche Mindestforderungen gelten in diesen Fällen hinsichtlich einer Begrenzung des Versiegelungsgrades des Grundstückes?

Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.

Wolf­gang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender

Stellungnahme der Verwaltung S0178/12

Kategorie

Anfragen | Stadtentwicklung | Umwelt