Manche Investoren planen, Kfz-Stellplätze auf Flächen anzulegen, die als Grünfläche ausgewiesen sind. Zur Zulässigkeit derartiger Nutzungen gibt es ...
01.06.12 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
manche Investoren planen, Kfz-Stellplätze auf Flächen anzulegen, die als Grünfläche ausgewiesen sind. Zur Zulässigkeit derartiger Nutzungen gibt es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen.
Aus diesem Grunde hätten wir gern gewusst:
- Unter welcher Voraussetzung ist das Anlegen von Stellplätzen auch bei einer Ausweisung der Fläche als Grünfläche bauplanungsrechtlich zulässig?
- Welche Mindeststandards für die Begrünung von eigentlich als Grünfläche ausgewiesenen Grundstücken gelten bei deren Nutzung als Stellplatzflächen (Anzahl zu pflanzender Großbäume je Stellplatz / je qm Stellplatzfläche etc.)?
- Welche Mindestforderungen gelten in diesen Fällen hinsichtlich einer Begrenzung des Versiegelungsgrades des Grundstückes?
Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.
Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender
Stellungnahme der Verwaltung S0178/12