F0096/13: Stellungnahme zur Kommunalrechtsreform

Die Kommunen in Sachsen-Anhalt wurden Anfang Mai 2013 durch den Städte- und Gemeindebund (SGSA) gebeten, Stellungnahmen zum Entwurf der Landesregierung für das Gesetz zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften...

02.07.13 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Kommunen in Sachsen-Anhalt wurden Anfang Mai 2013 durch den Städte- und Gemeindebund (SGSA) gebeten, Stellungnahmen zum Entwurf der Landesregierung für das Gesetz zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) abzugeben.

Dazu fragen wir an:

1. Wie haben Sie sich im Namen der Stadt Magdeburg gegenüber dem von der Landesregierung am 30. April 2013 beschlossenen Gesetzentwurf positioniert?  Gibt es dazu eine Stellungnahme seitens der Stadt? Wenn ja, wann erhalten die Stadträte Kenntnis von der Stellungnahme Magdeburgs?

2. Welche Positionen zu Veränderung des Kommunalrechtsformgesetzes (KVG) haben Sie als  Oberbürgermeister der Stadt vertreten (Inhalt der Stellungnahme)?

3. Welche Gründe gab es für den Oberbürgermeister, den Stadtrat bei der Erarbeitung der Stellungnahme nicht zu beteiligen?

4. Gab oder gibt es hinsichtlich bestimmter Themen, wie z. B. zur Bürgerbeteiligung (§ 28 Abs. 2 KVG LSA) oder zum Bürgerbegehren gemäß § 26 KVG LSA Abstimmungen zwischen den kreisfreien Städten Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau?

Wir bitten um ausführliche schriftliche Beantwortung der Anfragen.

Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender 

Stellungnahme der VerwaltungS0168/13

Kategorie

Anfragen | Bürgerrechte | Demokratie