F0015/20: Sicherer Schulweg zur Grundschule "Am Grenzweg"

Auf Wunsch eines Elternvertreters hat sich der BSS am 17.12.19 und am 14.01.20 mit dem Thema „Fahrradfahrverbot“ für Erstklässleran der GS ‚Am Grenzweg‘ bzw. Gefährdung der Schüler*innen durch „Elterntaxis“ beschäftigt. Mittlerweile wurde das von der Schule „verordnete Fahrradfahrverbot“ bundesweit als Negativbeispiel medial aufgegriffen...

21.01.20 – von Jürgen Canehl –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf Wunsch eines Elternvertreters hat sich der BSS am 17.12.19 und am 14.01.20 mit dem Thema „Fahrradfahrverbot“ für Erstklässleran der GS ‚Am Grenzweg‘ bzw. Gefährdung der Schüler*innen durch „Elterntaxis“ beschäftigt.

Mittlerweile wurde das von der Schule „verordnete Fahrradfahrverbot“ bundesweit als Negativbeispiel medial aufgegriffen (u. a. Sat1 Frühstücksfernsehen).

Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtelternrates und einem Elternvertreter der GS Am Grenzweg in den frühen Morgenstunden (6:45-7:30 Uhr) am Donnerstag letzter Woche ergaben sich einige Fragen.

Feststellen möchten wir allerdings zuvor, dass allein die Eltern entscheiden, wie ihre Kinder zur Schule kommen. Die Schule kann nicht anordnen, in welcher Art und Weise Kinder außerhalb der Schule ihre täglichen Wege bestreiten, damit würde sie in das Recht der Eltern auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eingreifen. Empfehlungen wären möglich. Allerdings trägt die Stadt die Verantwortung für einen sicheren Schulweg – ob mit Fahrrad oder zu Fuß – und ist gefordert.

A. Aufgrund der beengten Situation und fehlender Gehwege wurde schon vor Jahren der Teilabschnitt des Grenzweges zwischen Rosengrund und Fliedergrund als ‚Verkehrsberuhigter Bereich‘ (Schrittgeschwindigkeit, Parken nur auf markierten Flächen) ausgewiesen.

  1. Warum wird das verkehrswidrige Parken außerhalb ausgewiesener Parkflächen dort nicht geahndet?
  2. Finden hier überhaupt Kontrollen des Ordnungsamtes statt?
  3. Könnte man unabhängig von den straßenbaulichen Voraussetzungen den gesamten Grenzweg (bis zur Olvenstedter Chaussee) als ‚Verkehrsberuhigten Bereich‘ ausweisen?
  4. Könnte man hier zeitlich befristet montags bis freitags von 6:30 bis 7.30 Uhr und im westlichen Abschnitt des Grenzweges ein KFZ-Verbot anordnen?

B. Da sich angesichts der Größe des derzeitigen Schulbezirks „Elterntaxis“ wohl kaum ganz vermeiden lassen, sollte man wenigstens dafür sorgen, dass diese ausnahmslos im öffentlichen Parkraum am Carl-Krayl-Ring zu halten haben (‚Kiss+Go-Plätze‘, ‚Elternhaltestelle‘) und die Kinder dann – begleitet oder nicht – die letzten etwa 100-150 Meter zu Fuß zu gehen haben.

  1. Könnte man für die dort auf beiden Seiten vorhandenen Parkbuchten von 6:30 bis 7:30 Uhr für maximal 30 Min. ein Parkverbot anordnen?
  2. Kann man am Fußgängerüberweg über den Carl-Krayl-Ring (gegenüber Sternbogen) und vielleicht auch im Kreuzungsbereich Heinrich-Schmutze-Straße/Olvenstedter Chaussee Verkehrshelfer (Schülerlotsen) einsetzen?
  3. Können Sie bei der Polizei regelmäßige Kontrollen z.B. durch Regional-Bereichs-Beamte (RBB) einfordern?

C. Das Fahrradfahren der Schulkinder an der Grundschule sollte gefördert werden.

  1. Warum fehlen an dem in Nord-Süd-Richtung verlaufendenetwa drei Meter breiten Gehweg die Zusatzschilder ‚Radfahrer frei‘? Auf dem Fußweg vor der GS hingegen, der diesen Weg quert, sind diese Schilder vorhanden.
  2. Können die vorhandenen teilweise überdachten Fahrradabstellanlagen auf dem Schulgelände östlich der des Gebäudes durch das KGMbis zum Frühjahr 2020 verdoppelt werden?
  3. Kann die Schulees untersagen, dass Erstklässler, die in der Regel begleitet mit dem Rad kommen, ihr Rädchen nicht auf dem Schulgelände abstellen? Diskriminiert man hier nicht Kinder, die umweltbewusst und zur Selbständigkeit erzogen werden?
  4. Was bezahlen die Lehrer eigentlich monatlich dafür, dass Sie ihren privaten PKW auf dem Schulgelände abstellen dürfen? Damit wird – nebenbei bemerkt – eine nicht unerheblich große Fläche (in der GS Am Grenzweg 17 Stellplätze) blockiert? Wer bekommt die Gelder? Wer haftet für aufkommende Schäden an den Fahrzeugen bzw. für Schäden die durch die Fahrzeuge verursacht werden?
  5. Wäre es hier nicht generell besser, auf das Abstellen von Privat-PKW auf dem Schulgelände zu verzichten? Insbesondere weil so mögliche Unfallgefahren für spielende Kinder oder anderen Fußgängerverkehr komplett verhindert werden?

D. Pilotprojekt Sicherer Schulweg

  1. Könnte die Stadt  – auch unter Einbeziehung externer Kräfte – an der Schule ein innovatives Pilotprojekt koordinieren bzw. unterstützen (z.B. ‚Laufbus‘; Gemeinsames begleitetes Fahrradfahren) usw. um die Anzahl „Elterntaxis“ zu vermindern und beispielhaft Erfahrungen auch für andere Schulen zu sammeln.

Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.

Jürgen Canehl
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - future!
Stadtrat

Christian Hausmann
SPD-Fraktion
Stadtrat

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0073/20

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