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24.01.14 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aufmerksame und engagierte Bürgerinnen unserer Stadt haben sich an unsere Fraktion gewandt mit der Bitte um zeitnahe Veränderung der Bedingungen, unter denen die Asylbewerberinnen der Stadt Magdeburg derzeit leben müssen.
Aus den genannten Schilderungen geht hervor, dass die Unterbringung in der Grusonstraße derzeit völlig überfüllt ist und selbst in den Gemeinschaftsräumen Flüchtlingsgruppen untergebracht sind.
Es wird festgestellt, dass die dortigen Mitarbeiterinnen große Schwierigkeiten haben, weder die Versorgung, noch eine adäquate Betreuung zu gewährleisten. Da weitere Neuzugänge in den kommenden Wochen zu erwarten sind, wird sich das Problem verschärfen.
Hinzu kommt das Auslaufen von zwei durch das Jobcenter finanzierter Stellen zu Ende Januar, die für die Schul- und Freizeitbetreuung der Kinder zuständigen sind. Betroffen sind fast 100 Kinder, vom Säuglings- bis zum Jugendalter, die durch die Erlebnisse in den Herkunftsländern zum Teil schwer traumatisiert sind, die dann ohne weiterführende pädagogische Begleitung verbleiben.
Trotz der im „Rahmenkonzept für Integrationspolitik der LH Magdeburg“ beschlossenen Regelung zur dezentralen Unterbringung leben viele Familien seit Jahren auf engstem Raum ohne Aussicht auf eine eigene Wohnung.
Auch der Container, der neben der Unterbringung in der Grusonstraße und Rothensee, zusätzlich geschaffen wurde, reicht nicht aus, um die Situation zu entschärfen.
Wir fragen daher an:
1. Sind der Stadt die geschilderten Zustände bekannt und wenn ja, welche kurzfristigen Lösungen bieten sich aus Sicht der Stadt an, um hier Abhilfe zu schaffen?
2. Wie kommt die Stadt Magdeburg ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 1 Abs.1 Satz Nr. 5-8 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Einhaltung der vom Stadtrat mit der Drucksache DS0472/12 am 04.04.2013 verabschiedeten Grundsätze zur Unterbringung der Asylbewerberinnen nach?
(Anmerkung: Danach hält die Stadt in einer ersten Stufe Plätze in Gemeinschaftsunterkünften vor. In den nächsten beiden Stufen erfolgt die Unterbringung in betreuten Wohngemeinschaften sowie die Anmietung von Wohnraum durch die Betroffenen. Vorrangiges Ziel ist danach die nachgewiesener Maßen kostengünstigere dezentrale Unterbringung von Ausländern unter Beachtung der gebotenen rechtlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen).
3. Welche Rolle spielen bei der Prüfung der Voraussetzungen für die dezentrale Unterbringung die Umstände der Familien in Bezug auf soziale und gesundheitliche Aspekte und wie nutzt die Stadt hier ihre diesbezüglichen Handlungsspielräume gemäß § 47 Abs.1 Asylverfahrensgesetz?
4. Wie hält die Stadt die beschlossenen Standards sowie die Empfehlungen des Landes (Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern in Sachsen-Anhalt vom 15.01.2013) für die Unterbringung nach dem Stufenmodell ein und welche Gremien werden zur Kontrolle der Einhaltung und Umsetzung dieser Standards einbezogen?
Wir bitten um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung der Anfragen.
Stellungnahme der VerwaltungS0039/14
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