DS0318/12/20: Haushaltsplan 2013 - Leistungsverträge

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept in 2013 zu erstellen mit dem Ziel, möglichst viele Förderungen freier Träger im Bereich des Dezernates V bis zum Haushalt 2014 auf Leistungsverträge umzustellen. 

26.11.12 –

Leistungsverträge für freie Träger

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept in 2013 zu erstellen mit dem Ziel, möglichst viele Förderungen freier Träger im Bereich des Dezernates V bis zum Haushalt 2014 auf Leistungsverträge umzustellen.

 

Begründung:

Die übliche Finanzierungsform gemeinnütziger Arbeit im Sozialbereich ist die der Zuwendungen auf Antrag für das Haushaltsjahr durch Bescheid. Dieser Verwaltungsakt ist für Kommune und freie Träger sehr verwaltungsaufwendig und bietet wenig Planungssicherheit, was Leistungserbringung und -nachfrage anbelangt. Auch für den Bürger ist nicht klar, ob es das Angebot im nächsten Haushaltsjahr noch geben wird.

Eine hohe Planungssicherheit ist für die Träger wichtig, um – trotz Fachkräftemangel - gutes, qualifiziertes Personal vorzuhalten. Der freie Träger geht Verpflichtungen in Form von Verträgen für Personal, Räume etc. ein. Kurzfristige Verträge sind in der Regel teurer oder bieten nicht die beste Qualität.

Für die Kommune, die ihren Bürgern zielgenaue Unterstützungs-, Beratungs- oder Hilfsleistungen zukommen lassen möchte oder aus der Verpflichtung heraus muss, ist es ebenfalls wichtig, klar umrissene Leistungen zu beauftragen, bei deren Vergabe eindeutig klar ist, welche Leistung für welches Geld erbracht wird. In anderen Vergabebereichen ist dies eindeutig geregelt. Auch im sozialen Bereich wird dieses Verfahren schon im Einzelfall angewandt.

Weitere Nachteile der Zuwendungen sind die Jährlichkeit der Zahlungen, die kameralistische HH-Führung, die keine Übertragung von Mitteln erlaubt, die nicht in ausreichendem Maße bestehenden Möglichkeiten, im Rahmen der Zuwendungen gegenseitige Deckungsfähigkeit zu erreichen, um z.B. auf kurzfristige Erfordernisse spontan zu reagieren, und der hohe Verwaltungsaufwand, den Verwendungsnachweise mit sich bringen.

Daher sollte das Zuwendungsverfahren für freie Träger im Bereich des Dezernates V zum HH-Jahr 2014 durch den Abschluss von Leistungsverträgen abgelöst werden. Dies erfordert die Erarbeitung klarer Leistungskataloge, die von der Kommune „eingekauft“ werden.

Bei Leistungsverträgen handelt es sich quasi um Vergabe von eindeutig beschriebenen  Dienstleistungen, also um eine gegenseitige Verpflichtung zum Austausch von Leistung und Gegenleistung. Die Vertragspartner (Kommune und Träger) müssen sich über den Inhalt der Leistung einigen und auch über Formen der Finanzierung. Dies bedeutet z.B. statt der pauschalen Finanzierung einer Beratungsstelle, werden 1.500 Berastungsgespräche mit dem Schwerpunkt „Trennung- und Scheidungsberatung“ á 1,5 Stunden zum festgelegten Preis eingekauft.

Dies ermöglicht den Trägern über die vertragliche Vereinbarung vorab festgelegter Entgelte im Rahmen mehrjähriger Verträge eine größere Planungssicherheit, mehr Gestaltungsspiel-räume und geringeren Verwaltungsaufwand auch für die Kommune.

Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender

 

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

ungeändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Haushalt | Soziales