Bilanzierung von Eingriffsfolgen nach dem Modell des Landes Sachsen-Anhalt

16.03.23 –

Der Stadtrat möge beschließen:


a. bei der Bilanzierung von Eingriffsfolgen (Ausgleichsmaßnahmen) ist zukünftig bei Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen ausschließlich auf das 2009 eingeführte Bewertungsmodell des Landes Sachsen-Anhalt zurückzugreifen. Ältere Modelle finden keine Anwendung mehr.


b. Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind auf brachgefallenen ehemals bebauten Flächen zu begrenzen. Zudem ist erhaltenswerter Baum- und Strauchbestand stets mit einem Erhaltungsgebot zu belegen und die fachliche Expertise des Umweltamtes zu Rate ziehen. LINK