Menü
03.12.09 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bei Drucksachen, die Grundstücksangelegenheiten und -entwicklungen mit Umweltrelevanz zum Inhalt haben oder haben könnten (wie z. B. Verkäufe von Grundstücken und Flächen mit vorhandenem Baumbestand) den Ausschuss für Umwelt und Energie vor der Beschlussfassung durch die Ausschüsse StBV und F/G sowie durch den Stadtrat zwingend zu beteiligen, unabhängig von der Beteiligung des Umweltamtes und vom grundsätzlichen Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse.
Eine Überweisung in einen Fachausschuss wird als nicht notwendig angesehen.
Begründung:
Die jüngste Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Energie zum Verkauf von Grundstücken am Harsdorfer Platz (DS0631/08) hat gezeigt, dass es zwingend notwendig ist, den Ausschuss für Umwelt und Energie grundsätzlich und vor der Beschlussfassung von Drucksachen zu Grundstücksangelegenheiten in den Ausschüssen F/G und StBV sowie im Stadtrat als beratendes Gremium zu beteiligen.
Vorläufige Ergebnisse: | Verweis in den Ausschuss VwA |
Wiedervorlage: | |
Ergebnis: | nach Beratung in den Fachausschüssen zurückgezogen |
Kategorie