A0210/08: Jugendaustausch mit Partnerstädten

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Einbeziehung kommunaler und regionaler Träger eine kommunale Richtlinie zur Förderung von Jugendaustauschen mit Partnerstädten Magdeburgs zu erarbeiten.Die Vergabe von Fördergeldern für Jugendaustausch und Ferienlager im Ausland soll damit zukünftig auf Projekte in und mit den Magdeburger Partnerstädten konzentriert werden. Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sollen zusätzlich Drittmittel...

06.11.08 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Einbeziehung kommunaler und regionaler Träger eine kommunale Richtlinie zur Förderung von Jugendaustauschen mit Partnerstädten Magdeburgs zu erarbeiten.

Die Vergabe von Fördergeldern für Jugendaustausch und Ferienlager im Ausland soll damit zukünftig auf Projekte in und mit den Magdeburger Partnerstädten konzentriert werden.

Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sollen zusätzlich Drittmittel für den Jugendaustausch mit den Partnerstädten eingeworben werden. Hierzu sind die bestehenden Vereinbarungen mit der AGSA zu nutzen und eine Mitgliedschaft im Institut für europäische Partnerschaften und internationale Zusammenarbeit (IPZ) in Bonn anzustreben.

Begründung:

Magdeburg hat in den letzten Jahren eine Reihe von neuen Städtepartnerschaften (wie z.B. mit Nashville, Harbin, Saporosche) in aller Welt begründet. Mit Mehrheit des Stadtrates wurde am 06.09.07 beschlossen (1563-53(IV)07), dass ein Konzept zur weiteren Erarbeitung der Städtepartnerschaften der Landeshauptstadt Magdeburg zu erarbeiten ist. Dieses soll Ende 2008 vorliegen und als Grundsatzpapier vom Stadtrat verabschiedet werden.

Städtepartnerschaften leben durch einen regelmäßigen Austausch von Bürgerinnen und Bürgern. Eine besondere Rolle im Aufbau von Kontakten zwischen den Bürgern spielt der Jugendaustausch.

Die Frage, wie man einen Austausch oder eine Begegnung von Menschen aus den Partnerstädten finanziert bzw. für potentielle Teilnehmerinnen finanzierbar macht, stellt sich fast immer.

Die von der Kommunae derzeit geförderten Jugendaustauschprodukte haben in der Regle keinen oder wenig Bezug zu den aktuellen Partnerstädten. Zudem sind die Mittel im Rahmen der Haushaltskonsolidierung begrenzt. Wichtig dabei ist es, heraus zu finden, welche Mittel auch extern für Austauschprogramme zur Verfügung stehen und was förderungswürdig ist.

Dies jeweils aktuell herauszufinden, ist Aufgabe des Instituts für europäische Partnerschaften und internationale Zusammenarbeit (IZP) in Bonn.

Die Beratungen des IPZ sind auf jeweils aktuelle Fördermöglichkeiten konzentriert (was ist gerade förderungswürdig und welche Töpfe sind nicht ausgeschöpft) und können nur von Mitgliedern (auch Kommunen) in Anspruch genommen werden. Das IZP schreibt auch Förder-Anträge für ihre Mitglieder und informiert regelmäßig durch einen Newsletter-Service. Der IPZ-Newsletter wird bereits von der Stadt abonniert und kostet 50,- Euro/Jahr. Die Mitgliedschaft für Kommunen incl. Newsletter kostet 75 Euro/Jahr. Es sollte überlegt werden, ob die höheren Kosten einer Mitgliedschaft nicht durch die zielgerichtete Förderberatung durch das IZP mehrfach eingespart wird.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in den Fachausschuss Jugendhilfe zur Beratung

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung in den zuständigen Fachausschüssen mehrheitlich angenommen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Städtepartnerschaft