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22.11.07 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, das Tiefbauamt im Dezernat VI anzuweisen, dass Parkausweise für Bewohner (Anwohnerparkgenehmigungen), die auf Antrag von Bewohnern im ausgewiesenen Straßenbereich beantragt sind, zukünftig für die Dauer der Anmeldung im Einwohnermeldeamt auszustellen sind. Gegebenenfalls ist im stadtinternen Datennetz eine entsprechende Verbindung einzurichten.
Analog ist anzuweisen, dass Parkausweise für Damen und Herren Stadträte für den Zeitraum einer Legislatur bzw. Zugehörigkeit zum Stadtrat auszureichen sind sowie Mitarbeiterinnen der Verwaltung für die Dauer ihrer Tätigkeit.
Dieser Antrag soll in den Kommunal- und Rechtsausschuss, den StBV-Ausschuss und Finanzausschuss überwiesen werden.
Begründung:
Derzeit werden nach Auskunft des Tiefbauamtsleiters Anwohnerparkkarten nur in Bezug auf ihre Ausfertigung als Verwaltungsakt berechnet. Eine Parkgebühr ist damit nicht erhoben. Allerdings habe die Beantragung einer solchen Anwohnerkarte jährlich zu erfolgen. Eine gebührenpflichtige Ausreichung sei jedoch die Regel. Ganz analog verläuft die Parkgenehmigung für die Damen und Herren des Stadtrates, allerdings wird diesen die Ausreichungsgebühr nicht berechnet.
Im Rahmen dringend gebotener Aufwandsminimierung in der Stadtverwaltung als Teil der Haushaltskonsolidierung kann objektiv auf eine derartige jährliche Erteilung einer ohnehin nicht zu verwehrenden Anwohnerparkkarte verzichtet werden. Das gilt auch für die Parkkarten der Damen und Herren Stadträte.
Letztlich sei die Bemerkung erlaubt, dass es unbotmäßig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger, die die Innenstadt allein durch ihre wohnortgebundene Anwesenheit, insbesondere beleben, dafür mittels jährlicher Antragstellung und kostenpflichtiger Genehmigung belastet werden.
Vorläufige Ergebnisse:
Verweis in die Fachausschüsse KRB, StBV und F/G zur Beratung Wiedervorlage:
Ergebnis:
nach Beratung in den Fachausschüssen abgelehnt
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