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17.12.04 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, in Umsetzung von § 27 GO-LSA und § 13 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg, dem Stadtrat in der Februar-Sitzung seine Vorstellungen über Zeitpunkt, gegebenfalls Ort und Gesprächsgegenstände der im Jahr 2005 geplanten Einwohnerversammlungen vorzulegen.
Der Stadtrat behält sich darüber hinaus vor, eigene Vorschläge einzubringen.
Begründung:
Einwohnerversammlungen (und Einwohnerfragestunden) sollen den Einwohnern die Möglichkeit geben, Informationen zu gewinnen und sich
auf kurzen Wegen in die Diskussionen einzubringen. Zugleich werden die Einwohner mittels solcher Instrumentarien an der Willensbildung der Gemeinde beteiligt. Dies schafft Vertrauen in die Verwaltung und den Stadtrat sowie Identifikation mit Entscheidungen beider Organe. Schon aus diesem Grund sollte dieses Instrumentarium stärker als bislang genutzt werden und auch, um die Einwohner mehr einzubeziehen und ihre Argumente zu hören.
Gemäß § 13 Absatz 2 Hauptsatzung der LH Magdeburg setzt der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtrat die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeitpunkt der Veranstaltungen fest.
Deshalb fordert der Stadtrat den Oberbürgermeister zu Beginn des neuen Jahres auf, diesem seine diesbezüglichen Planungen zur Kenntnis zu geben und das Einvernehmen dazu herzustellen. In diesem Zusammenhang ist darüber nachzudenken, von dem in § 27 GO-LSA mindestens einmal jährlich stattfindenden Einwohnerversammlungen zu einer verstärkten Nutzung dieses Instrumentariums (z.B. vierteljährlich) in den Stadtgebieten überzugehen.
Das ermöglicht einen kontinuierlicheren Austausch zwischen den Einwohnern, dem Stadtrat und der Verwaltung zu den Problemen, die die Menschen in ihren Stadtgebieten haben.
Vorläufige Ergebnisse:
Wiedervorlage:
Ergebnis:
mehrheitlich ohne Beratung in den Ausschüssen angenommen
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