A0173/21 Digitalisierung in Aufsichtsgremien

Der Stadtrat möge beschließen: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Sitzungsunterlagen in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen zukünftig auch digital zur Verfügung gestellt und nicht im Vorfeld der Sitzungen per Papierausdruck versendet werden müssen.

01.09.21 –

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Sitzungsunterlagen in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen zukünftig auch digital zur Verfügung gestellt und nicht im Vorfeld der Sitzungen per Papierausdruck versendet werden müssen.Sofern dazu Satzungsänderungen oder Ergänzungen der Gesellschafterverträge notwendig sind, sollten diese vorab vorgenommen werden.

Begründung:

In Sitzungen von Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen werden die Unterlagen größtenteils noch als Papierausdruck ausgereicht. Auch im Sinne der Nachhaltigkeit sollte zukünftig darauf verzichtet und die Unterlagen grundsätzlich digital zur Verfügung gestellt werden. Sofern dazu Änderungen in den Gesellschafterverträgen oder Satzungsänderungen notwendig sind, sind diese umgehend vorzunehmen.

Madeleine Linke        Olaf Meister                 Stephan Bublitz
Fraktionsvorsitzende  Fraktionsvorsitzender   Stadtrat

ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp

Vorläufiges Ergebnis:

Stadtrat 09.09.2021: in die Ausschüsse verwiesen

Wiedervorlage:

Stadtrat 04.11.2021

Ergebnis:

Stadtrat 04.11.2021: geändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Arbeit | Stellungnahme | Verwaltung