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25.08.06 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die städtischen ÖPNV-Leistungen eine Leistungsbeschreibung (funktionale Leistungsbeschreibung oder konstruktive Leistungsbeschreibung) als Grundlage für die Ermittlung einer nachvollziehbaren Preisbildung und ggf. für eine spätere (Teil-) Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen zu erarbeiten.
Im ersten Schritt ist zu prüfen und den Ausschüssen StBV und Verwaltungsausschuss vorzulegen, ob eine funktionale Leistungsbeschreibung oder eine konstruktive Leistungsbeschreibung die günstigere Variante ist.
Begründung:
Der öffentliche Personennahverkehr und seine Finanzierung stehen auch in der Stadt Magdeburg vor großen Herausforderungen. Sinkende Einwohnerzahlen, gekürzte Zuweisungen und knappe eigene Finanzmittel zwingen zu mehr Effektivität, um den ÖPNV als Leistung der Daseinsvorsorge mit guter Qualität aufrecht zu erhalten und bedarfsgerecht weiter zu verbessern.
Einzelwünsche nach neuen oder erweiterten Leistungen und deren mögliche Finanzierung sind oft ebenso wenig nachvollziehbar wie Kürzungsforderungen bei Finanzmitteln. Es ist dringend erforderlich, die Preisbildung auf eine nachvollziehbare Basis zu stellen. Dies auch im Hinblick auf eine eventuell künftig geforderte oder gewünschte Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen. Eine funktionale oder konstruktive Leistungsbeschreibung ist ein wichtiger Schritt auf diesem Wege.
Vorläufige Ergebnisse:
Wiedervorlage:
Ergebnis:
Ohne Beratung in den Fachausschüssen abgelehnt.
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