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24.08.06 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung einer zur Verpachtung geeigneten Gastronomie im Gesellschaftshaus am Klosterbergegarten zu konzipieren und zu prüfen, wie ein ständiges gastronomisches Angebot für den öffentlichen Besucherverkehr geschaffen werden kann.
Begründung:
Das Gesellschaftshaus ist nach seiner Fertigstellung ein kultureller Höhepunkt am Klosterbergegarten und im Stadtteil Buckau geworden. Die Sanierung des Hauses ist gelungen, es finden interessante Veranstaltungen statt, die idyllische Lage am Klosterbergegarten tut ein Übriges, um das Haus zu einem Kleinod werden zu lassen.
Abgesehen davon, dass man sich im Hause noch eine intensivere Nutzung (Veranstaltungen, Ausstellungen) vorstellen kann, ist das Fehlen einer ständigen Gastronomie ein Wermutstropfen. Insbesondere die dem Park zugewandte Terrasse vor dem Gartensaal könnte ein hervorragendes Angebot darstellen.
Küchenbereiche für die gastronomische Versorgung bei Veranstaltungen sind vorhanden, sollten auch für eine ständige Nutzung ausreichend oder ausbaufähig sein. Eine Verpachtung an einen geeigneten Gastronomiebetreiber würde sowohl eine weitere Aufwertung des Hauses darstellen können als auch Einnahmen für die Stadt erbringen.
Vorläufige Ergebnisse:
Wiedervorlage:
Ergebnis:
Ohne Beratung in den Fachausschüssen abgelehnt.
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