A0147/06: Gebührenfreiheit für GWA-Veranstaltungen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gebührensatzungen und sonstigen Regelungen für Stadtverwaltung und städtische Eigenbetriebe dahingehend zu überarbeiten, dass Veranstaltungen der Arbeitsgruppen Gemeinwesenarbeit künftig von der Zahlung von Gebühren... 

23.08.06 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gebührensatzungen und sonstigen Regelungen für Stadtverwaltung und städtische Eigenbetriebe dahingehend zu überarbeiten, dass Veranstaltungen der Arbeitsgruppen Gemeinwesenarbeit künftig von der Zahlung von Gebühren (einschl. Verwaltungsgebühren) befreit sind.


Begründung:

Wir wollen die ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Stadt stärken und tun dies erfolgreich u. a. mit der Etablierung und finanziellen Unterstützung der Arbeitsgruppen Gemeinwesenarbeit.

Da ist es kontraproduktiv, für deren Veranstaltungen, wie z.B. Osterfeuer, Stadtteilfeste und Martinsumzüge oder die Ausleihe aus dem Fonds des Jugendamtes durch städtische Ämter und Betriebe Gebühren zu erheben. Zum Teil werden diese dann mit viel Verwaltungsaufwand erlassen, storniert oder anderweitig ausgeglichen.

Die arbeitsaufwändige Praxis, Geld von der linken in die rechte Tasche und umgekehrt zu stecken, sollte beendet werden, um einerseits Verwaltungsaufwand zu reduzieren und andererseits den GWA-Arbeitsgruppen eine verlässliche Grundlage für ihre Arbeit zu geben.

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Ausschüsse Regionalentwicklung, Wirtschafts-förderung und Beschäftigungspolitik (RWB) und Finanzen und Grundstücksverkehr (F/G) zur Beratung

Wiedervorlage:

Ergebnis:

zurückgezogen

Kategorie

Antrag | Verwaltung | Zurückgezogen!