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21.10.15 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zur prüfen, welche Auswirkungen eine Änderung der „Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit“ mit dem Ziel der Gewährung von Entschädigungsansprüchen analog § 10 des Brandschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) für die Mitglieder, bzw. deren Arbeitsgeber, des Kriseninterventionsdienstes (KID) des HILFE FÜR HELFER IN NOT / POLIZEI-FEUERWEHR-RETTUNGSDIENST e.V. hätte.
Begründung:
Die Mitglieder des Kriseninventionsdienstes (KID) sind rein ehrenamtlich unterwegs. Sie helfen Menschen in Ausnahmesituationen, wie z. B. der Begegnung mit Unfall und Tod. Von Seiten der professionellen Einsatzkräfte wird die Arbeit des KID als wertvolle Unterstützung angesehen. Dabei wird der KID zum Beispiel bei folgenden Situationen angefordert:
· Begleitung der Polizei beim Überbringen von Todesnachrichten
· Angehörigenbetreuung nach häuslichen Todesfällen
· Angehörigen- und Zeugenbetreuung nach Suiziden oder Suizidversuchen
· Betreuung von Augenzeugen und leicht Verletzten nach Unfällen
· Betreuung von Betroffenen bei Großschadenslagen und Evakuierungen
· Begleitung von Betroffenen nach Gewaltverbrechen
Zur Unterstützung dieser wertvollen Arbeit sollten hier ähnliche Regelungen wie die des § 10 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) getroffen werden. Es geht um die Erstattung von weitergezahltem Arbeitsentgelt sowie der Beiträge für Sozial- und Arbeitslosenversicherung für private Arbeitsgeber bzw. um Verdienstausfall bei Selbstständigen. Damit könnte die Bereitschaft zur Mitwirkung im KID gestärkt werden.
Weitere Begründungen gegebenenfalls mündlich.
Wigbert Schwenke MdL Jens Rösler
Fraktion CDU/FDP/BFM SPD-Stadtratsfraktion
Frank Theile Olaf Meister
Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kategorie
Antrag | Arbeit | interfraktionell | Soziales