A0118/07: Benachteiligung Sekundarschüler beseitigen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Benachteiligung von Schüler/innen und Schülern an Sekundarschulen in freier Trägerschaft im Gegensatz zu Grundschulen und Gymnasien im Hinblick auf die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung aufgehoben werden kann.

06.09.07 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Benachteiligung von Schüler/innen und Schülern an Sekundarschulen in freier Trägerschaft im Gegensatz zu Grundschulen und Gymnasien im Hinblick auf die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung aufgehoben werden kann.

Begründung:

Für einige Eltern und Schüler/innen der Sekundarschule in freier Trägerschaft „Oskar Kämmer" in der Liebknechtstraße gibt es zum Schuljahresbeginn im Herbst ein böses Erwachen.

Denn für diese Schüler/innen gilt nicht, was gemäß der Satzung über die Schülerbeförderung der LH Magdeburg gilt: der Anspruch auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg, wenn dieser eine, in der Satzung festgelegte, Mindestentfernung überschreitet.

Rechtlicher Grund für diese Verfahrensweise ist der § 4 „Beförderungs- und Erstattungspflicht" Abs. 1 der Satzung, in welchem es heißt: „Der Träger der Schülerbeförderung hat die in seinem Gebiet wohnenden Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur nächstgelegenen Schule des von ihnen gewählten Bildungsganges zu befördern oder die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Nächstgelegene Schule ist die Schule des festgelegten Schulbezirkes gemäß § 41 SchulG LSA, mit Ausnahme der Grundschulen in freier Trägerschaft in der LH Magdeburg."

Da es sich bei der neuen „Oskar-Kämmer-Schule" um eine Sekundarschule und nicht um eine Grundschule in freier Trägerschaft handelt, müssen die Eltern die Kosten der Beförderung für ihre Kinder, der außerhalb des Einzugsbereichs liegenden Schule, selber tragen.

Dies ist umso widersinniger, da es für die Kämmer-Sekundarschule gar keinen eigenständigen Schuleinzugsbezirk im städtischen Schulentwicklungsplan gibt und geben kann, da es sich schließlich um eine freie Träger-Schule handelt.

Ziel dieses Antrages ist es, die Benachteiligung von Schülern und Eltern im Sekundarschulbereich gegenüber denen im Grundschul- oder Gymnasialbereich, aufzuheben.

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung im Fachausschuss angenommen

 

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Schule