A0115/21 Photovoltaik auf Bestandsgebäuden in städtischer Hand

Dächer von kommunalen Bestandsgebäuden, die sich in der Bewirtschaftungsverantwortung des Eigenbetriebes Kommunales Gebäudemanagement befinden, sollen mitBeschluss dieses Antrages sukzessive für Photovoltaik genutzt werden.

03.06.21 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Dächer von kommunalen Bestandsgebäuden, die sich in der Bewirtschaftungsverantwortung des Eigenbetriebes Kommunales Gebäudemanagement befinden, sollen mitBeschluss dieses Antrages sukzessive für Photovoltaik genutzt werden.

Dies kann über die Vermietung/Verpachtung der Dachfläche oder über KGM selbst erfolgen. Es sind mindestens 5 Photovoltaik-Anlagen mit je mind. 20 kWp pro Jahr zu realisieren. Die benötigten Mittel sollen gesondert als Investitionsmittel im städtischen Haushalt bereitgestellt werden und vom Finanzbeigeordneten für 2021 ff. eingestellt werden.

Die Erkenntnisse aus dem 13. Treffen des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" vom 17.03.2021 mit dem Thema „Kommunen alsEnergieerzeuger“ und die Ergebnisse, welche von der Kanzlei Schweizer Legal erarbeitet wurden, sind dabei zu berücksichtigen.

Um Überweisung in die Ausschüsse UwE, StBV und BA SFM wird gebeten.

Begründung:

In der Stellungnahme S0011/21 auf die AnfrageF0296/20 „Photovoltaik auf kommunalen Gebäudeflächen“ wird deutlich das zwischen 2008 und 2020 auf insgesamt 31 Dächern von kommunalen Gebäuden, die sich in der Bewirtschaftungsverantwortung des Eigenbetriebes Kommunales Gebäudemanagement befinden, 32 Photovoltaikanlagen errichtet wurden.

Von diesen 32 Photovoltaikanlagen werden 30 Photovoltaikanlagen von 15 externen Dritten und nur zwei Photovoltaikanlagen betreibt der Eigenbetrieb (KGM) selbst. Der Stellungnahme ist zu entnehmen, dass es in den letztenJahren eine Vielzahl an weiteren Anfragen von Externen in Bezug auf Dachpachtungen für Photovoltaik gab. Die Verpachtung von Dachflächen stellt für das KGM,aber vor allem für die Landeshauptstadt eine mögliche Einnahmequelle dar.

Da Anfragen externer Dritter zukünftig laut oben genannter Stellungnahme mit Verweis auf den Stadtratsbeschluss 620-018(VII)20 vom 7. Juli 2020 zum Antrag A0220/19 „Grundsatzbeschluss zur Ökologischen Dachnutzung“ abgelehnt werden, folgt dieser Antrag. Es liegt nicht im Interesse des Stadtrates,weniger für den Klimaschutz zu leisten. Aufgrund desMasterplans100% Klimaschutz und desBeschlusseszur Klimaneutralität 2035 solltenicht nur auf Neubauten, sondernauch auf Bestandsgebäudenvermehrt Photovoltaik genutzt werden, auch wenn dies ggf. durch externe Dritte passiert.

Darüber hinaus wurde der Beschluss 277-008(VII)19 zum Antrag „Ökostrom in der Landeshauptstadt Magdeburg“ wie folgt gefasst:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt sobald eine Erhöhung der Nachfrage eine Erhöhung der produzierten Ökostrommenge und damit eine reale Reduzierung des CO2-Ausstoßes nach sich zieht) das Rathaus, Verwaltungsgebäude sowie Liegenschaften der Landeshauptstadt Magdeburg mit (zertifiziertem) Ökostrom beliefern zu lassen.Die städtischen Gesellschaften und Gesellschaften mit städtischer Beteiligung sind durch den Oberbürgermeister aufzufordern, in gleicher Weise tätig zu werden.

“Da dieser nächstmögliche Zeitraum in den Augen des Oberbürgermeisters noch nicht erreicht ist, muss nun auf andere Weise die Dekarbonisierung des Bereiches elektrische Energie (bei Verwendung von Wärmepumpen auch der Bereich der Wärmeenergie) der Landeshauptstadt Magdeburg erfolgen.

 

Madeleine Linke                Olaf Meister
Fraktionsvorsitzende          Fraktionsvorsitzender

Vorläufiges Ergebnis:

Stadtrat 10.06.2021: in die Ausschüsse verwiesen

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

 

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