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21.09.12 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des Jahres einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Magdeburg in geeigneter Form umfassend über die Möglichkeiten des seit 01.01.2008 geltenden Informationszugangsgesetzes des Landes (IZG LSA) und dem daraus resultierenden Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Landes und der Stadt informiert werden können.
Ziel soll sein, den BürgerInnen die Regeln und die Auslegung des Gesetzes zur Erlangung der Information bürgerfreundlich, nachvollziehbar und transparent an die Hand zu geben.
Dies könnte in Form einer ständigen Information auf der Magdeburg-Seite erfolgen, aber auch durch aktive Bürgerinformation, wie z.B. die Auslegung von Flyern oder geeigneter Materialien in den Bürgerbüros und anderen öffentlichen Einrichtungen.
Um Überweisung in die Ausschüsse KRB und VWA wird gebeten
Begründung:
Transparenz ist ein wichtiges Mitgestaltungs- und Kontrollinstrument in unserer Demokratie. Dazu gehört auch Informationsfreiheit, welche die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten vereinfacht und das Vertrauensverhältnis zur öffentlichen Verwaltung fördert.
Da die amtlichen Bestände zudem mit Mitteln der Allgemeinheit erstellt werden, besteht ein mehr als berechtigtes Interesse an unbürokratischem Zugang zu den vorhandenen Informationen.
Auf Bundesebene hat die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) per 01.01.2006 die Akteneinsichts- und Informationsrechte gestärkt. Seitdem können BürgerInnen unkomplizierter und vor allem ohne rechtliche oder berechtigte Gründe nachzuweisen, Einsicht nehmen in eine Vielzahl von Behördenakten. Um entsprechende Rechte auch gegenüber Landesbehörden und Kommunen geltend machen zu können, bedurfte es landesgesetzlicher bzw. kommunaler Regelungen. Diese wurden für Sachsen-Anhalt mit dem Informationszugangsgesetz des Landes (IZG LSA) geschaffen. Seit dem 01.10.2008 hat jede BürgerIn einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Landes und der Kommunen.
Wie aus der Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (F0103/12) vom 09.08.2012 zu erfahren war, wurde das Recht auf öffentliche Akteneinsicht in den Jahren seit der Einführung des IZG LSA in 2008 relativ selten genutzt. Seit Inkrafttreten des IZG LSA wurden insgesamt nur 13 Anträge gestellt. Zwei Anträgen davon wurden vollständig und einem teilweise stattgegeben. 11 Anträge wurden gänzlich abgelehnt.
Die mangelnde Bekanntheit des Gesetzes, aber vielleicht auch die recht hohen Kosten können Gründe dafür sein, dass nur wenige Auskunftsanträge gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die wenigstens Bürgerinnen und Bürger aller Wahrscheinlichkeit nach wissen, dass sie überhaupt ein Recht auf derartige Informationen haben.
Daher sprechen wir uns für eine umfassende Unterrichtung der Magdeburgerinnen und Magdeburger über die Möglichkeiten dieses Gesetzes durch die Kommune aus.
Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender
Vorläufige Ergebnisse: | |
Wiedervorlage: | |
Ergebnis: | abgelehnt |
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