A0104/12: Informationsfreiheit in Magdeburg

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des Jahres einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Magdeburg in geeigneter Form umfassend über die Möglichkeiten des seit 01.01.2008 geltenden Informationszugangsgesetzes des Landes (IZG LSA) und dem daraus resultierenden Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen...

21.09.12 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des Jahres einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Magdeburg in geeigneter Form umfassend über die Möglichkeiten des seit 01.01.2008 geltenden Informationszugangsgesetzes des Landes (IZG LSA) und dem daraus resultierenden Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Landes und der Stadt  informiert werden können.

Ziel soll sein, den BürgerInnen die Regeln und die Auslegung des Gesetzes zur Erlangung der Information bürgerfreundlich, nachvollziehbar und transparent an die Hand zu geben.

Dies könnte in Form einer ständigen Information auf der Magdeburg-Seite erfolgen, aber auch durch aktive Bürgerinformation, wie z.B. die Auslegung von Flyern oder geeigneter Materialien in den Bürgerbüros und anderen öffentlichen Einrichtungen.

Um Überweisung in die Ausschüsse KRB und VWA wird gebeten 


Begründung:

Trans­pa­renz ist ein wich­ti­ges Mit­ge­stal­tungs- und Kon­troll­in­stru­ment in unse­rer Demokratie. Dazu gehört auch Infor­ma­ti­ons­frei­heit, wel­che die effek­tive Wahr­neh­mung von Bür­ger­rech­ten ver­ein­facht und das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zur öffent­li­chen Ver­wal­tung för­dert.

Da die amt­li­chen Bestände zudem mit Mit­teln der All­ge­mein­heit erstellt wer­den, besteht ein mehr als berech­tig­tes Inter­esse an unbü­ro­kra­ti­schem Zugang zu den vor­han­de­nen Informationen.
Auf Bun­des­ebene hat die Ein­füh­rung des Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­zes (IFG) per 01.01.2006 die Akten­ein­sichts- und Infor­ma­ti­ons­rechte gestärkt. Seit­dem kön­nen Bür­gerInnen unkom­pli­zier­ter und vor allem ohne rechtliche oder berechtigte Gründe nachzuweisen, Ein­sicht neh­men in eine Viel­zahl von Behör­den­ak­ten. Um ent­spre­chende Rechte auch gegen­über Lan­des­be­hör­den und Kom­mu­nen gel­tend machen zu kön­nen, bedurfte es lan­des­ge­setz­li­cher bzw. kom­mu­na­ler Rege­lun­gen. Diese wurden für Sachsen-Anhalt mit dem Informationszugangsgesetz des Landes (IZG LSA) geschaffen. Seit dem 01.10.2008 hat jede BürgerIn einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Landes und der Kommunen.

Wie aus der Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (F0103/12) vom 09.08.2012 zu erfahren war, wurde das Recht auf öffentliche Akteneinsicht in den Jahren seit der Einführung des IZG LSA in 2008 relativ selten genutzt. Seit Inkrafttreten des IZG LSA wurden insgesamt nur 13 Anträge gestellt. Zwei Anträgen davon wurden vollständig und einem teilweise stattgegeben. 11 Anträge wurden gänzlich abgelehnt. 

Die mangelnde Bekanntheit des Gesetzes, aber vielleicht auch die recht hohen Kosten können Gründe dafür sein, dass nur wenige Auskunftsanträge gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die wenigstens Bürgerinnen und Bürger aller Wahrscheinlichkeit nach wissen, dass sie überhaupt ein Recht auf derartige Informationen haben.

Daher sprechen wir uns für eine umfassende Unterrichtung der Magdeburgerinnen und Magdeburger über die Möglichkeiten dieses Gesetzes durch die Kommune aus.

Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender

 

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Bürgerrechte | Verwaltung