A0058/11: Öffnung von Schuleinzugsbereichen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab dem Schuljahr 2012/13 die den Schulträgern seitens der Landesgesetzgebung (SchulG LSA) eingeräumte Möglichkeit des Verzichts der Festlegung von Schuleinzugsbereichen auch für Grund- und Sekundarschulen und andere allgemeinbildenden Schulen der Stadt Magdeburg umzusetzen und dem Stadtrat dazu eine entsprechende Drucksache zur Beschlussfassung vorzulegen. Der OB wird weiterhin beauftragt, auf der Grundlage der Gesetzeslage dafür Sorge zu tragen, dass den Schulen die größtmögliche Autonomie zugestanden wird.

28.04.11 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab dem Schuljahr 2012/13 die den Schulträgern seitens der Landesgesetzgebung (SchulG LSA) eingeräumte Möglichkeit des Verzichts der Festlegung von Schuleinzugsbereichen auch für Grund- und Sekundarschulen und andere allgemeinbildenden Schulen der Stadt Magdeburg umzusetzen und dem Stadtrat dazu eine entsprechende Drucksache zur Beschlussfassung vorzulegen. Der OB wird weiterhin beauftragt, auf der Grundlage der Gesetzeslage dafür Sorge zu tragen, dass den Schulen die größtmögliche Autonomie zugestanden wird.

Um Überweisung in den Ausschuss BSS wird gebeten.

Begründung:

Eltern von Gymnasiastinnen/Gymnasiasten können sich bereits seit Jahren frei für ein Gymnasium ihrer Wahl entscheiden, während das für Eltern von Schülerinnen und Schülern der anderen Schularten bislang nicht möglich ist.

Die Auflösung der Schuleinzugsbereiche der anderen Schulen in der Stadt kann zu einem gesunden Wettbewerb unter den Schulen beitragen, der unter anderem auch zur Steigerung von Qualität an den Schulen generell führen wird und damit eine bessere Schulpolitik in der Stadt fördert. Der bisherige freie Einzug für private Schulen hat gezeigt, dass nicht der Standort einer Schule, sondern vor allem die Qualität der Schule entscheidend ist für die Auswahl durch die Eltern und Kinder. Das führte zu einem gesunden Wettbewerb um die Schülerinnen und Schüler in der Stadt.

Die Entscheidung der Eltern für eine Schule ist, das zeigt die Erfahrung, von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben dem Unterricht, der Pausenversorgung, der außerschulischen Angebote und der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus spielt auch die Ausstattung der Schule eine bedeutende Rolle. Hier werden Schulen und Schulträger aufgefordert sein, sich der neuen Situation und den damit verbundenen Herausforderungen zu stellen und in Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen  nach Lösungen zu suchen.

Ein solcher Wettbewerb soll damit künftig auch für kommunale Schulen möglich sein und ist damit auch Ausdruck von mehr Bildungsgerechtigkeit in der Stadt.

Eine möglichst freie Entscheidung der Schulen über den Einsatz der vorhandenen Ressourcen ist eine wichtige Voraussetzung zur Entwicklung eines Schulprofils, zur Sicherung und Steigerung der Qualität und somit zur Wettbewerbsfähigkeit.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse

Wiedervorlage:

Ergebnis:

geändert angenommen

 

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Bildung | interfraktionell | Schule