A0049/22 Schulsozialarbeit stärken - Kommunen entlasten

Der Stadtrat beschließt folgende Resolution: Mit großer Besorgnis hat die Stadt Magdeburg zur Kenntnis genommen, wonach Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt gemäß einer neuen Förderrichtlinie des Bildungs-ministeriums künftig zu 60 % über Mittel aus dem ESF, zu 20 % aus Mitteln des Landes und zu 20 % aus Mitteln der Kommunen finanziert werden sollen...

24.03.22 –

Der Stadtrat beschließt folgende Resolution:

Mit großer Besorgnis hat die Stadt Magdeburg zur Kenntnis genommen, wonach Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt gemäß einer neuen Förderrichtlinie des Bildungsministeriums künftig zu 60 % über Mittel aus dem ESF, zu 20 % aus Mitteln des Landes und zu 20 % aus Mitteln der Kommunen finanziert werden sollen. Außerdem behält sich das Land vor - im Gegensatz zum bisherigen Verfahren - Einfluss über die Prioritätensetzung und damit der Verteilung der zur Verfügung stehenden Schulsozialarbeitsstellen an den jeweiligen Schulen in der Stadt zu nehmen. Bereits kommunal finanzierte Stellen können zwar als Eigenmittel angerechnet werden, jedoch nur, wenn sie Bestandteil des Förderprogramms werden. Die Projektanzahl dessen bleibt mit 380 Vollzeitstellen jedoch unverändert, so dass dies zwangsweise zu einer Reduzierung von Schulsozialarbeitsstellen führt. LINK

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Antrag | Bildung | Soziales