A0047/06: Fahrpreisermäßigungen bei Feinstaub-Alarm

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der MVB einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, wie im Falle eines Feinstaub-Alarms in der Innenstadt die Fahrpreise auf allen Strecken des ÖPNV deutlich (z.B. auf die Hälfte des bisherigen Fahrpreises) reduziert werden können. Die daraus resultierenden Einnahmeverluste der MVB... 

09.03.06 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der MVB einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, wie im Falle eines Feinstaub-Alarms in der Innenstadt die Fahrpreise auf allen Strecken des ÖPNV deutlich (z.B. auf die Hälfte des bisherigen Fahrpreises) reduziert werden können.

Die daraus resultierenden Einnahmeverluste der MVB sind durch die Stadt aus den Einsparungen für den vom Stadtrat nicht bestätigten Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Verkehrsleitsystems zur Umsetzung des Aktionsplanes "Feinstaub" des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) zu erbringen.

Das Ergebnis ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.


Begründung:


Ab dem 01.01.2005 gelten verschärfte Grenzwerte für Feinstaub (PM10) gemäß der EU-Rahmenrichtlinie zur Luftreinhaltung. Lokale Überschreitungen des jetzt einzuhaltenden über 24 Stunden gemittelten Immissionswertes für Feinstaubpartikel dürfen maximal 35 mal pro Kalenderjahr zugelassen werden. Die Hauptursache der lokalen Überschreitungen stellt eindeutig der Verkehr dar. Diesen gilt es, drastisch zu reduzieren, um die Feinstaubkonzentration signifikant zu verringern. Allein die Umlenkung des Verkehrs auf andere Straßenzüge löst das Problem jedoch nicht, sondern vor allem die Entlastung der Straßen vom Verkehr insgesamt.
Deshalb ist es vorrangig, die Autos von den Straßen zu bekommen und für die Autofahrer Anreize zum Umsteigen auf den ÖPNV zu schaffen. Ein solcher Anreiz könnte es sein, wenn parallel zu den Sperrungen der belasteten Straßen bei Feinstaubalarm automatisch halbierte Preise für den ÖPNV gelten könnten.
Anmerkung: Die Gesamtkosten der Maßnahme waren mit 650.000,- Euro beziffert, wobei bis zu 50%, jedoch maximal 200.000,- Euro als Fördermittel in Aussicht gestellt wurden.

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

Ohne Beratung in den Fachausschüssen abgelehnt.

 

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