A0036/07: Parkplatz Sternbrücke

Der unbefestigte Parkplatz (besser "Parkfläche") vor der Sternbrücke stellt einen Schandfleck in dem mit viel Aufwand gestalteten Areal Elbebahnhof/Sternbrücke dar. Bei trockenem Wetter wirbeln die an- und auffahrenden Fahrzeuge viel Staub auf, bei Regen entstehen regelrechte Schlammkuhlen. Trotzdem wird... 

27.02.07 –

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Das Provisorium des unbefestigten Parkplatzes zwischen Schleinufer und Sternbrücke wird geschlossen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, stattdessen die westlich unterhalb davon gelegenen Parkflächen auf dem Areal des ehemaligen Elbebahnhofes für das kostenpflichtige Parken zu nutzen. Für die Erfassung werden die bereits in Verwendung befindlichen Parkscheinautomaten weiter verwendet.
  3. Für die bisher als Parkplatz genutzte Fläche ist eine geeignete Nutzung durch die Verwaltung vorzuschlagen.


Begründung:
Der unbefestigte Parkplatz (besser "Parkfläche") vor der Sternbrücke stellt einen Schandfleck in dem mit viel Aufwand gestalteten Areal Elbebahnhof/Sternbrücke dar. Bei trockenem Wetter wirbeln die an- und auffahrenden Fahrzeuge viel Staub auf, bei Regen entstehen regelrechte Schlammkuhlen. Trotzdem wird auf der Fläche geparkt, die den Anschein eines ungepflegten Provisoriums hat. Im unteren, westlich davon gelegenen Areal hingegen wurden neue Parkflächen erschlossen und ausgebaut. Sie werden jedoch nicht genutzt und sind auch nicht mit Parkscheinautomaten ausgestattet. Für das gesamte Areal nahe der Sternbrücke ist dieser Zustand nicht förderlich. Das Gebiet hat ein hohes Entwicklungspotential und wird von Magdeburgern und Touristen als Erholungsgebiet genutzt. Auch vor dem Hintergrund der zukünftigen Entwicklung im Rahmen der IBA ist der derzeitige Zustand nicht haltbar. Eine Verlegung des Parkplatzes würde hier einen sinnvollen Beitrag leisten.

Über eine geeignete Nutzung, wie z. B. die Begrünung der alten Parkfläche oder deren Freigabe zur Anpflanzung von Ausgleichsmaßnahmen, ist nachzudenken und seitens der Verwaltung ein Vorschlag zu erarbeiten.

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

aufgrund entsprechender Aktivitäten der Verwaltung wurde dem Anliegen des Antrages kurzfristig Rechnung getragen und ist als umgesetzt zu betrachten

 

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