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25.03.10 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Fachveranstaltung zu organisieren, die über alle Varianten, die die angestrebte Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende bietet, umfassend informiert und eine Abwägung für die Stadt Magdeburg zwischen der Weiterführung der ARGE als auch eine alternative Entscheidung für das Optionsmodell möglich macht.
Dabei sollte die zukünftige Organisationsform dem Anspruch einer besseren Versorgung der Arbeitssuchenden stärker gerecht werden.
Begründung:
Am 31. Dezember 2010 läuft die Frist ab, die das Bundesverfassungsgericht für eine Neuorganisation des Verwaltungsvollzuges des SGB II gesetzt hatte.
Eine gesetzliche Neufassung der Materie war durch das Gerichtsurteil zur sog. „Mischverwaltung“ zwischen BA und Kommunen notwendig geworden, da diese Form nicht verfassungsgemäß ist.
Die Legalisierung der bisher praktizierten „Mischverwaltung“ wäre durch Änderung des Grundgesetzes möglich. Weitere Varianten wären die Auflösung der Jobcenter und der Aufbau getrennter Verwaltungen für die Leistungen, die von der Kommune und die, die von der BA erbracht werden oder die Optionskommune.
Der Ursprungszustand wird in der öffentlichen Meinung von niemanden propagiert. Anders sieht dies mit der Einrichtung einer sogenannten „Optionsorganisation“, also die reine Kommunalisierung der Leistungs- und Arbeitsvermittlung aus. Die Einführung könnte mit der Grundgesetzänderung auch für Magdeburg möglich sein und muss offensiv diskutiert werden, wenn sich hierdurch eine Effektivierung des Service für Langzeitarbeitslose abzeichnen könnte.
Die vielfältigen Fragen der Neuorganisation des Verwaltungsvollzuges des SGB II sollten daher diskutiert werden. Zu den praktischen Konsequenzen einer getrennten Leistungsträgerschaft und den Herausforderungen sollten sich die Verantwortlichen Magdeburgs eindeutig positionieren.
Die Veranstaltung soll sich auf die Organisation der Leistungserbringung konzentrieren. Sicherlich wird aber auch das am 9. Februar 2010 verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelleistung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Kinder Gegenstand der Diskussionen sein müssen.
Vorläufige Ergebnisse: |
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Wiedervorlage: | |
Ergebnis: | ungeändert angenommen |
Kategorie
Angenommen! | Antrag | Arbeit | Soziales