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09.02.15 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
Um getrennte Abstimmung der Anstriche wird gebeten.
Begründung:
Aufgrund steigender Zuweisungen von Asylsuchenden ist die Landeshauptstadt Magdeburg verpflichtet, geeignete Unterkünfte bereit zu stellen. Auf eine Unterbringung in Containern sollte aus mehreren Gründen verzichtet werden, solange potentiell andere Unterbringungsmöglichkeiten bestehen. Dies ist in der Magdeburg weiter der Fall.
Die Aufstellung von Containern ist unter anderem aus Kostengründen abzulehnen. Vieles spricht dafür, dass sie nicht die wirtschaftlichste Variante darstellt, solange Wohnraum leer steht. Erfahrungen aus anderen Städten haben gezeigt, dass die längerfristige Anmietung von Wohncontainern viel teurer wurde, als die Anmietung und ggf. Herrichtung sonstigen Wohnraums. Darüber hinaus verbindet sich mit der Unterbringung in Containern eine nicht zu unterschätzende Stigmatisierung der Bewohnerinnen und Bewohner. Container sind immer Provisorien, die in großem Unterschied zu der sie umgebenden Bebauung stehen.
Konkret bietet sich der gerade komplett frei gezogene Wohnblock der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH im Breiten Weg 257-260 für eine zeitlich begrenzte Unterbringung der Asylsuchenden an. Diese Wohnungen können mit geringem Aufwand wieder nutzbar gemacht werden.
Da akuter Handlungsbedarf besteht, kann ein begründeter Sofortbedarf gedeckt und auf die Aufstellung von Containern verzichtet werden. Die zentrale Lage begünstigt zudem die Integrationsbemühungen der Bewohnerinnen und Bewohner. Behördengänge können leicht erledigt werden. Da zudem mit einer Neubebauung der Fläche nicht vor 2017 zu rechnen ist, ist eine einjährige Weiternutzung des Gebäudes vertretbar.
Olaf Meister Sören Herbst
Fraktionsvorsitzender Integrationspolitischer Sprecher
Vorläufige Ergebnisse: |
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Wiedervorlage: |
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Ergebnis: | zurückgezogen |
Kategorie
Antrag | Migration | Wohnen | Zurückgezogen!