A0018/08: Kriminalitätsschwerpunkte im öffentlichen Raum

Die Verwaltung wird beauftragt eine detaillierte Straftaten-Statistik für den Gesamtbereich der LHS Magdeburg zu erstellen, aus der insbesondere die sogenannten Kriminalitätsschwerpunkte im öffentlichen Raum zu entnehmen sind. Dafür ist eine geeignete, übersichtliche Darstellungsform zu wählen. Die Polizei wird... 

14.02.08 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt eine detaillierte Straftaten-Statistik für den Gesamtbereich der LHS Magdeburg zu erstellen, aus der insbesondere die sogenannten Kriminalitätsschwerpunkte im öffentlichen Raum zu entnehmen sind.

Dafür ist eine geeignete, übersichtliche Darstellungsform zu wählen. Die Polizei wird von der Verwaltung ersucht, das Vorhaben zielführend zu unterstützen.


Begründung:

Am 01.02.2008 tritt für den Bereich des Hasselbachplatzes ein befristetes Alkoholverbot in Kraft. Gleichzeitig verstärkt die Polizei durch den Einsatz mehrerer Videokameras die Überwachung des Platzes. Als Begründung für die Maßnahmen, die Straftaten, Lärmbelästigungen und Verschmutzungen verhindern sollen, wurde u.a. angeführt, dass es sich beim Hasselbachplatz um einen sog. Kriminalitätsschwerpunkt handele. Da weitere Maßnahmen auch für andere Bereiche nicht ausgeschlossen und bereits öffentlich und nicht öffentlich diskutiert werden, ist zur Beurteilung der Situation durch die Stadträte eine fundierte Datengrundlage unerlässlich. Insbesondere zur Einordnung des Begriffs "Kriminalitätsschwerpunkt" bedarf es einer detaillierten Straftaten-Statistik, die neben Anzahl und Art von Straftaten auch eine Unterteilung in aufgeklärte und nicht aufgeklärte Straftaten sowie evtl. erkennbare Tendenzen und räumlich begrenzt auftretende Häufungen aufzeigt.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse KRB, VwA und FuG zur Beratung

Wiedervorlage:

Ergebnis:

mit Stellungnahme erledigt

Kategorie

Antrag | Bürgerrechte | Erledigt! | Verwaltung | Wohnen