A0017/12: Alternativeingang im Stadtteil Neustädter See zum Zoo

Die Gesellschaftervertreter, welche von der Landeshauptstadt Magdeburg benannt wurden, diese in der Gesellschafterversammlung der Zoologischer Garten Magdeburg gGmbH zu vertreten, werden beauftragt, den Vorschlag aus der GWA-Versammlung Neustädter See vom 02.11.2011 aufzugreifen...

02.03.12 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Gesellschaftervertreter, welche von der Landeshauptstadt Magdeburg benannt wurden, diese in der Gesellschafterversammlung der Zoologischer Garten Magdeburg gGmbH zu vertreten, werden beauftragt, den Vorschlag aus der GWA-Versammlung Neustädter See vom 02.11.2011 aufzugreifen und den Aufsichtsrat sowie die Geschäftsführung zur Befassung mit dieser Thematik zu beauftragen, welche folgenden Inhalt hatte:

Um zusätzliche Kosten zur Eröffnung eines weiteren Zooeinganges zu vermeiden, überlässt der Zoo einer gastronomischen Einrichtung die derzeit ungebrauchten Räume im ehemals nördlichen Eingangsbereich des Zoos zur mietfreien Nutzung (Kaltmiete). Als Gegenleistung übernimmt der Betreiber der gastronomischen Einrichtung die Einlasskontrolle und den Verkauf von Eintrittskarten über die gesamte Zooöffnungszeit auf eigene Kosten. Konkrete Modalitäten der Betreibung einer gastronomischen Einrichtung und der durchzuführenden Einlasskontrollen/Kartenverkäufe sowie Nutzungs-/Mietvertragskonditionen sind zwischen den zuständigen Organen der Zoo gGmbH und einem möglichen Betreiber zu erörtern, zu verhandeln und sofern ein Konsens erzielt werden kann, entsprechend den hierfür vorgesehenen Entscheidungsregularien, zu vereinbaren.

Wir bitten um sofortige Beschlussfassung.

Begründung:

Da ein anhaltendes, großes Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einer nördlichen Zugangsmöglichkeit zum Zoo besteht, der Zoo aber keine zusätzlichen Kosten für eine solche Öffnung übernehmen kann, sollte in Kooperation und privater Initiative dieses Problem für beide Seiten (ZOO/Bevölkerung) auf diese Weise gelöst werden.

Eine Überweisung in die Ausschüsse ist nicht notwendig, da es sich um einen Auftrag an die Vertreter der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung handelt.

Weitere Begründungen ggf. mündlich.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

ungeändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | interfraktionell | Wirtschaft