A0017/08: Mustervertrag für Solaranlagen an kommunalen Gebäuden

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Mustervertrags-Entwurf als Grundlage für Solaranlagen an/auf kommunalen Gebäuden zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Bestandteil des Beschlusses soll eine Empfehlung des Stadtrates werden, den Mustervertrag auch in Unternehmen anzuwenden, an denen die Stadt Magdeburg... 

14.02.08 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Mustervertrags-Entwurf als Grundlage für Solaranlagen an/auf kommunalen Gebäuden zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Bestandteil des Beschlusses soll eine Empfehlung des Stadtrates werden, den Mustervertrag auch in Unternehmen anzuwenden, an denen die Stadt Magdeburg unmittelbare oder mittelbare Beteiligung hält.

Begründung:

Die Landeshauptstadt hat 1993 mit dem Beitritt zum Klimabündnis e.V. ihre Absicht erklärt, auf kommunaler Ebene einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit Beitritt zum Klimabündnis strebt die Landeshauptstadt an, die CO2-Emission bis zum Jahr 2010 um 50 % zu reduzieren.

Die Landeshauptstadt erstellt jährlich einen Maßnahmenplan für den kommunalen Klimaschutz und hat auch eine CO2-Bilanz mit Handlungsempfehlungen erarbeitet. Magdeburger Schulen nehmen am Energiesparprojekt „Fifty/Fifty" teil, bei dem 50 Prozent der eingesparten Energiekosten der jeweiligen Schule zugeführt werden.

Magdeburg ist Modellstadt für Erneuerbare Energien und hat als solche die Erste Bürgersolaranlage auf einem städtischen Gebäude gefördert und unterstützt. Ein kommunaler "Solarratschlag" im Internet wird vorbereitet, ebenso eine Dach- und Flächenbörse für Fotovoltaikanlagen. Besonders auf Schuldächern kann dies mit pädagogischen Anliegen verbunden werden.

Ausgehend vom Vertrag zur Ersten Bürgersolaranlage kann nunmehr ein Mustervertrag entwickelt werden, der die Gestattung von Sonnenstromanlagen bzw. Dachleihe an/auf städtischen Gebäuden mit Bürgerprojekten unterschiedlicher Rechtsformen ermöglicht.

Zur Beförderung des Anliegens soll grundsätzlich für die Dachleihe kein Entgelt erhoben werden. Aufwendungen zum Errichten und Betreiben der Anlagen sowie für deren späteres Beseitigen sollen den Betreibern obliegen.

Nach diesem Mustervertrag können sich künftig Bürgerinnen und Bürger richten, wenn sie als Gemeinschaft eine solche Anlage im Stadtgebiet errichten und betreiben wollen. Der Beschluss eines Musters durch den Stadtrat hätte eine Signalwirkung, würde den Weg für weitere Bürgersolaranlagen ebnen sowie zukünftigen Verwaltungsaufwand sparen.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse UwE, F/G sowie in den BA KGM zur Beratung

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung in den Fachausschüssen angenommen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Energie | Klimaschutz | Wirtschaft