A0011/15: Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, wie für gut qualifizierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete im Rahmen einer großzügigen und zum Wohle der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer orientierten Nutzung der Ermessenskompetenz der Ausländerbehörde Magdeburg, ein schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt gewährleistet werden kann. Dabei sind bereits bestehende...

09.02.15 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, wie für gut qualifizierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete im Rahmen einer großzügigen und zum Wohle der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer orientierten Nutzung der Ermessenskompetenz der Ausländerbehörde Magdeburg, ein schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt gewährleistet werden kann.

Dabei sind bereits bestehende Service-Angebote der Stadt sowie Kooperationen zu den Hochschulen, der Agentur für Arbeit und der lokalen Wirtschaft auszubauen und jeweils vorhandene Ermessensspielräume im Sinne der Betroffenen zu nutzen.

Da es sich um einen Prüfauftrag handelt, kann auf einen Ausschussverweis verzichtet werden.

 

Begründung:

Um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, unternehmen die Industrie- und Handelskammer Magdeburg und auch das Wirtschaftsdezernat in Zusammenarbeit mit Magdeburger Firmen derzeit große Anstrengungen, gut qualifizierte Fachkräfte im Ausland anzuwerben.

Doch gilt es auch Flüchtlingen, die in unserer Stadt Zuflucht suchen, eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu bieten. Auf diese Weise können Magdeburger Unternehmen bei der Suche nach Fachkräften effektiv unterstützt und die „Willkommenskultur“ in die Tat umgesetzt werden.

Dabei gilt es, städtische Handlungsspielräume zu nutzen und der Vielzahl von Fachkräften unter den Flüchtlingen durch eine Kooperation einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Als Grundstein dafür wurden im letzten Jahr die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Eine seit November 2014 gültige Regelung erlaubt den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete bereits 3 Monate nach ihrer Ankunft. Zudem ist die Vorrangprüfung, nach der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger der Vorrang auf Stellen eingeräumt wurde, komplett aufgehoben.

 

Olaf Meister                                       Sören Herbst                                                Timo Gedlich
Fraktionsvorsitzender                        Integrationspolitischer Sprecher                Stadtrat

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

geändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Integration