A0005/11: Finanzierungssicherheit für Ratsbeschlüsse

Zur Sicherung der Finanzmittelbereitstellung für Beschlüsse des Hauptorgans der kommunalen Selbstverwaltung, welche auf Anträgen von Ratsmitgliedern oder der Fraktionen beruhen, werden 20 % aller überplanmäßigen Einnahmen des konsumtiven Haushaltes solange mit einer Haushaltssperre zur Mittelverwendung durch den Oberbürgermeister versehen, bis...

27.01.11 –

Der Stadtrat möge beschließen: 
Zur Sicherung der Finanzmittelbereitstellung für Beschlüsse des Hauptorgans der kommunalen Selbstverwaltung, welche auf Anträgen von Ratsmitgliedern oder der Fraktionen beruhen, werden 20 % aller überplanmäßigen Einnahmen des konsumtiven Haushaltes solange mit einer Haushaltssperre zur Mittelverwendung durch den Oberbürgermeister versehen, bis der Stadtrat über seine Verwendung beschlossen hat.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Ausschuss für Finanzen und Grundstücksverkehr zu jeder ordentlichen Sitzung des Ausschusses schriftlich darzulegen, welcher aktuelle Stand von Mehreinnahmen gegenüber der geltenden Haushaltssatzung und den zugrundeliegenden Einnahmeerwartungen zu verzeichnen ist.
Die Geschäftsordnung des Stadtrates in § 11(3) sowie bei Notwendigkeit
auch die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg ist entsprechend zu ändern.

Um Überweisung des Antrages in den F/G-Ausschuss wird gebeten.

Begründung:  erfolgt mündlich!

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in den Fachausschuss

Wiedervorlage:

Ergebnis:

abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt