A0001/09: Kommunaler Energiebericht

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Jahr 2009 erstmalig einen Kommunalen Energiebericht zu erarbeiten mit dem Ziel, die Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften effizienter zu gestalten. Ein einem weiteren Schritt sind perspektivisch auch der Städtische Fuhrpark und die Straßenbeleuchtung (Technische Einrichtungen) in die Untersuchungen einzubeziehen.  Der Energiebericht soll eine Auswertung der energetischen Situation städtischer Liegenschaften darstellen. Dabei ist es unerheblich, ob sich diese Liegenschaften in kommunalem Besitz befinden oder ob sie gemietet sind.Dargestellt werden soll u.a. die Entwicklung

22.01.09 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Jahr 2009 erstmalig einen Kommunalen Energiebericht zu erarbeiten mit dem Ziel, die Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften effizienter zu gestalten.
Ein einem weiteren Schritt sind perspektivisch auch der Städtische Fuhrpark und die Straßenbeleuchtung (Technische Einrichtungen) in die Untersuchungen einzubeziehen. 
Der Energiebericht soll eine Auswertung der energetischen Situation städtischer Liegenschaften darstellen. Dabei ist es unerheblich, ob sich diese Liegenschaften in kommunalem Besitz befinden oder ob sie gemietet sind.
Dargestellt werden soll u.a. die Entwicklung

  • des Energieverbrauchs,
  • der Energiegewinnung,
  • der Energiekosten und –preise,
  • der Energiekennwerte,
  • der Emissionen und
  • Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.

Dies gilt sowohl für die Gewinnung und den Verbrauch von Wärme und Strom als auch für Wasser.

Um Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Umwelt und Energie wird gebeten.


Begründung:
Konsequentes Energiesparen ist ein Eckpfeiler wirtschaftlichen Handelns und dämpft die Belastung durch steigende Energiepreise erheblich.
Mit Hilfe eines Energieberichtes kann die Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften effizienter gestaltet werden. Einsparpotentiale und Synergieeffekte innerhalb der Verwaltung können erschlossen und minimiert werden. Die Umsetzung energiepolitischer Beschlüsse, z.B. zum Grad der Nutzung regenerativer Energien oder zum Umgang mit Energie in den eigenen Liegenschaften oder zur Entwicklung der energiebedingten CO²-Emissionen dokumentiert werden.  Der Energiebericht kann als wichtiges Controlling-Instrument im Sinne der Planung und Steuerung des Energieeinsatzes (Verbrauch und Kosten) genutzt werden. Eine regelmäßige Energieberichterstattung kann außerdem als Instrument zur Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Die Stadt kann dokumentieren, dass sie ihrer Vorbildrolle im Klimaschutz durch eine effiziente Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften gerecht wird.
Die Erfahrungen von Städten, die bereits Energieberichte erarbeitet haben, wie z.B. Delitzsch, Ludwigshafen oder Nürnberg, sind zu nutzen.

 

Vorläufige Ergebnisse:
Verweis in den Fachausschuss Umwelt und Energie zur Beratung

Wiedervorlage:

Ergebnis:
nach Beratung in dem Fachauschuss UwE geändert beschlossen

 

 

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Energie | Klimaschutz